Das einstige Ziel, dass AHV und berufliche Vorsorge 60 Prozent des einstigen Erwerbseinkommens decken, wird je länger, je weniger erreicht . Wir leben länger, und das Altersguthaben wächst aufgrund tieferer Verzinsung weniger. Ausserdem lassen sich die bisherigen Umwandlungssätze, welche die Rentenhöhe festlegen, kaum noch erwirtschaften. Deshalb senken die Pensionskassen den Umwandlungssatz unter 6 oder sogar unter 5 Prozent.
Das Pensionierungs-Barometer 2019 des VZ Vermögenszentrums zeigt, dass ein heute 55-Jähriger bei einem Lohn von CHF 120'000 mit einer Rente aus AHV und Pensionskasse von rund CHF 60'000 rechnen darf. 2002 wären es noch CHF 75'000 gewesen. Die zu erwartenden Renten sind somit zwischen 2002 und 2019 um 20 Prozent geschrumpft. Das heisst, Erwerbstätige müssen heute viel mehr selbst für ihre finanzielle Vorsorge tun, und sie müssen sich rechtzeitig damit befassen, um die Löcher zu stopfen .