So gehen Sie vor, wenn Sie jemandem Geld leihen
Nobel, wenn man Bekannten oder Freundinnen Geld pumpt. Aber das kann Probleme bringen, wenn man folgende Fragen ignoriert.
Veröffentlicht am 13. April 2023 - 17:16 Uhr
Diese Punkte sollten Gläubiger bezüglich Privatdarlehen abklären:
- Checkliste: Das ist wichtig, wenn Sie jemandem Geld leihen
- Darf ich jemandem Geld leihen?
- Ist ein Darlehensvertrag zwingend?
- Was muss darin stehen?
- Müssen wir damit zum Notariat?
- Sollte man Zinsen verlangen?
- Wie soll man die Rückzahlung regeln?
- Ich will das Geld nicht zurück – was tun?
- Wie muss ein Darlehen versteuert werden?
- Welche Garantie habe ich, dass ich das Geld zurückerhalte?
- Ich bekomme nichts zurück – wie weiter?
- Schuldner lebt im Ausland – was tun?
- Wann verjährt ein Darlehen?
- Kann man die Verjährungsfrist unterbrechen?
- Was ist, wenn kein Vertrag erstellt wurde?
- Was gilt, wenn der Gläubiger verstirbt?
Zudem hilfreich für Gläubigerinnen:
- Diverse Mustervorlagen zum Privatdarlehen (exklusiv für Beobachter-Abonnenten)
- Beobachter-Buchtipp: Betreibung – Was kann ich tun?
- Darlehensgeber ist auf EL angewiesen – was gilt?
Darf ich überhaupt jemandem Geld leihen?
Selbstverständlich, das dürfen nicht nur Banken. Es kann sogar sehr sinnvoll sein, Verwandten oder Freunden mit einem Darlehen aus einem finanziellen Engpass zu helfen, weil es schnell, günstig und unbürokratisch geht. Bedenken Sie einfach, dass sich daraus auch Abhängigkeiten oder Streitigkeiten ergeben können.
Müssen wir einen Darlehensvertrag erstellen?
Vorgeschrieben ist es nicht, auch eine mündliche Abmachung gilt. Aber aus Beweisgründen ist es sehr empfehlenswert, gerade weil es bis zur vollständigen Rückzahlung Jahre oder Jahrzehnte dauern kann. Und mit einer Schuldanerkennung lässt sich die Forderung notfalls auch auf dem Rechtsweg durchsetzen, falls jemand nicht zahlt.
Was muss in einer Schuldanerkennung stehen?
Im Darlehensvertrag sollten die Namen der Vertragsparteien, der Betrag, der Zinssatz, die Laufzeit sowie die genauen Bedingungen von Kündigung und Rückzahlung enthalten sein. Je klarer der Vertrag formuliert ist, desto weniger kann man die Bedingungen später bei Konflikten unterschiedlich auslegen.
Muss ein Darlehensvertrag notariell beglaubigt sein?
Nein, ein von beiden Parteien unterzeichneter Vertrag reicht vollkommen. Ein Notariat könnte ohnehin nur die Echtheit der Unterschriften beglaubigen. Dadurch wird der Vertrag nicht besser und das Darlehen nicht sicherer.
Sollte ich Zinsen verlangen wie eine Bank? Eigentlich möchte ich ja etwas Gutes tun …
Nein, auch zinslose oder sehr günstige Darlehen sind selbstverständlich möglich, solange beide Vertragsparteien einverstanden sind. Wichtig ist einfach, dass auch dieser Punkt klar geregelt wird.
Wie regle ich die Rückzahlung mit der Darlehensschuldnerin?
Nach Gutdünken oder nach Bedürfnissen – ratenweise oder mit einer Einmalzahlung. Wichtig ist, das klar miteinander zu vereinbaren. Abzuraten ist von Formulierungen wie «Die Rückzahlung erfolgt nach den finanziellen Möglichkeiten des Schuldners», weil sie zu grossen Spielraum für Interpretationen zulässt.
Mitglieder des Beobachters können unterschiedliche Mustervorlagen für Darlehensverträge sowie eine Checkliste herunterladen, ihren persönlichen Verhältnissen anpassen und ausdrucken.
- 1Darlehensvertrag: Mit Verzinsung und einmaliger Rückzahlung
- 2Darlehensvertrag: Mit Verzinsung und Rückzahlungsraten
- 3Darlehensvertrag: Zinslos mit Rückzahlungsraten
- 4Darlehensvertrag: Mit Grundpfanddeckung (Hypothek)
- 5Forderung, die ausstehenden Raten zu bezahlen
- 6Darlehen kündigen bei Vertragsbruch
- 7Checkliste: Die wichtigsten Punkte bei einem Darlehensvertrag
Ich möchte das Geld nicht zurückhaben. Ist ein Darlehen das Richtige?
Dann ist es kein Darlehen, sondern eine Schenkung . Auch das ist rechtlich möglich – aber die beschenkte Person muss dafür unter Umständen Schenkungssteuern zahlen.
Wie muss ein Darlehen versteuert werden?
Darlehensgeber führen das Darlehen in der Steuererklärung als Guthaben auf (im Wertschriftenverzeichnis, gleich wie ein Bankkonto) und versteuern den Betrag weiterhin als Vermögen. Wenn Zinsen fliessen, sind sie als Einkommen steuerbar. Darlehensnehmer wiederum können den Betrag als Schuld im Schuldenverzeichnis aufführen und vom Vermögen abziehen. Bezahlte Zinsen sind vom Einkommen abziehbar.
Welche Garantie habe ich, dass ich das Geld zurückerhalte?
Grundsätzlich keine. Deshalb ist es wichtig, dass Sie vorgängig die finanzielle Situation des Schuldners oder der Schuldnerin prüfen. Lassen Sie sich zum Beispiel den aktuellen Betreibungsregisterauszug und die letzte Steuererklärung zeigen.
Sie können vertraglich Sicherheiten vereinbaren, aber wenn am Ende nichts da ist und auch die Sicherheiten weg sind, verlieren Sie das Geld womöglich trotzdem. Letztlich entschädigt Sie der vereinbarte Zins für dieses Risiko: je höher das Risiko, desto höher der Darlehenszins.
Wenn die Schuldnerin oder der Schuldner eine Liegenschaft besitzt, können Sie ein Grundpfandrecht eintragen lassen. Damit können Sie notfalls auf das Grundstück zurückgreifen.
Was mache ich, wenn jemand trotz Vereinbarung nichts zurückzahlt?
Erinnern Sie zuerst per Einschreiben an die Rückzahlungspflicht und setzen Sie eine neue kurze Frist (siehe Musterbriefe oben). Falls die unbenutzt abläuft, können Sie ein Betreibungsverfahren einleiten, und zwar am Wohnort des Schuldners. Das verursacht zwar Kosten. Doch dann versucht der Staat, das Geld für Sie einzutreiben. Das kann aber nur erfolgreich sein, wenn Sie einen unterschriebenen Darlehensvertrag haben und die Person noch Geld oder andere Vermögenswerte hat. Sonst bleiben Sie allenfalls auf einem Verlustschein sitzen.
Und wenn der Schuldner inzwischen im Ausland wohnt?
Dann müssen Sie nach den dort geltenden Gesetzen vorgehen. Das kann kompliziert, aufwendig und teuer sein.
Ich habe vergessen, dass ich jemandem vor langer Zeit Geld geliehen habe. Jetzt möchte ich es zurück, aber die Person sagt, das sei verjährt.
Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. Bei einem unbefristeten Darlehen beginnt die Verjährungsfrist mit jenem Tag zu laufen, auf den die Kündigung erstmals zulässig ist. Ein Darlehen, bei dem keine Kündigungsfrist abgemacht ist, kann man innert sechs Wochen zurückfordern. Somit verjährt es nach zehn Jahren und sechs Wochen nach der Auszahlung. Danach können Sie es nicht mehr zurückverlangen.
Kann ich die Verjährung des Darlehens auch unterbrechen?
Jede Raten- oder Zinszahlung, eine Betreibung, eine Klage oder eine erneute Schuldanerkennung unterbricht die Verjährung. Das heisst: Die Frist beginnt von vorn zu laufen. Wenn Sie keinen Rückzahlungstermin vereinbart haben, sollten Sie rechtzeitig das Geld zurückfordern, mit einer Frist von sechs Wochen. Vor Ablauf von zehn Jahren und sechs Wochen müssen Sie die Person betreiben oder sie vor die Schlichtungsbehörde ziehen.
Was, wenn ursprünglich kein Darlehensvertrag vereinbart wurde?
Fordern Sie die Person auf, das Darlehen für die Steuerbehörden schriftlich zu bestätigen – das gilt als Schuldanerkennung. Oder unterbreiten Sie einen Rückzahlungsvorschlag und verzichten Sie zum Beispiel auf Verzugszinsen für fällige Raten. Wenn die Schuldnerin oder der Schuldner das Briefdoppel unterschrieben zurücksendet, gilt der Vorschlag als angenommen. So haben Sie bessere Karten, wenn der Streit vor Gericht endet.
Mein verstorbener Vater hat einem Freund ein Darlehen gewährt. Was passiert damit?
Die Forderung fällt in die Erbmasse, genau wie andere Guthaben und Schulden der verstorbenen Person . Das Darlehen wird mit dem Tod nicht automatisch fällig, vielmehr gilt die abgemachte Rückzahlungsfrist weiter und ist auch für die Erben verbindlich.
Welchen Einfluss haben Ergänzungsleistungen auf Darlehen?
Ein Fallbeispiel: Eine Mutter will ihrer Tochter für eine Weiterbildung Geld leihen. Was gilt für die Mutter, wenn Sie im Alter auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein sollte?
Wenn die Mutter zu wenig Geld fürs Altersheim hat, kann sie Ergänzungsleistungen (EL) beantragen . Ein Darlehen ist darum aber nicht ausgeschlossen. Heikel wird es erst, wenn die Behörden das Darlehen als sogenannten Vermögensverzicht einstufen. Dann würde man der Mutter bei der Berechnung der EL das Geld anrechnen, wie wenn sie es noch hätte. Resultat: Sie bekommt weniger oder gar keine EL.
Ein Darlehen bedeutet nicht per se einen Vermögensverzicht. Man kann es ja zurückfordern. Falls die Mutter aber damit rechnen muss, dass sie das Geld kaum wiedersieht, hat sie aus Sicht der Behörden darauf verzichtet. Das wäre etwa der Fall, wenn bei der Tochter bereits Verlustscheine laufen oder klar ist, dass sie das Darlehen nie zurückzahlen kann. Am besten einigt man sich auf eine Abzahlungsvereinbarung und dass die Raten regelmässig bezahlt werden. Ob das genügt, liegt jedoch im Ermessen der kantonalen EL-Behörden.
(Nathalie Hirsiger)