Bezahlt das Amt die Mietkaution für mich?
Frage: Ich beziehe Sozialhilfe und werde demnächst in eine günstigere Wohnung ziehen. Die Mietkaution kann ich mir aber nicht leisten. Hilft das Sozialamt?
aktualisiert am 23. August 2018 - 09:08 Uhr
Das kommt ganz auf das zuständige Sozialamt an, weil Sozialhilfeleistungen auf Ebene der Gemeinden geregelt sind. Je nachdem, ob Sie in eine andere Gemeinde umziehen, ist noch das bisherige Amt in dieser Frage entscheidend. In der Regel vermeiden es die Sozialämter, ein Depot für die Wohnung zu übernehmen, obwohl Sie als Bezüger eine billigere Wohnung gefunden haben.
Es gibt jedoch andere Möglichkeiten, die auch in den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) festgehalten sind. Eine Option wäre, dass die Gemeinde eine Garantieerklärung für den Mieter ausstellt. Mieterschäden würden auf diese Weise durch das Sozialamt ausgeglichen, wodurch eine Mietkaution hinfällig wird. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Vermieter auch eine solche Sicherheitserklärung in der Höhe der geschuldeten Depotleistung akzeptiert.
Ist der Vermieter damit nicht einverstanden, muss das Amt die Kautionszahlung leisten. Diese zählt als Unterstützungsleistung im Rahmen der Wohnkosten. Die Behörde hat dafür zu sorgen, dass der geleistete Betrag zurückgezahlt wird. Zu welchem Zeitpunkt – sei es erst beim Auszug aus der Wohnung oder nach einer vereinbarten Zeit – kann unterschiedlich gehandhabt werden. Darum wird das Amt vor Abschluss des Mietvertrags prüfen, ob Ihre wirtschaftliche Lage nicht auch in naher Zukunft ausreichen würde, um die Depotzahlung selber vorzunehmen. Oder es wägt ab, inwiefern die Garantieerklärung befristet werden könnte.
Tipp: Auch wenn Angebote für eine Mietkautionsversicherung verlockend klingen, rät der Beobachter grundsätzlich davon ab.
Lesen Sie als Beobachter-Mitglied in diesem Artikel, ob das Amt Sozialhilfebeziehende auch bei den Kosten für den Umzug unterstützt.
Kann das Sozialhilfeamt einfach die Wohnkosten zusammenstreichen? Wie teuer darf eine Wohnung bei der Suche maximal sein und was müssen Hausbesitzer wissen? Beobachter-Mitglieder erhalten mehr Infos unter «Wie viel darf die Wohnung eines Sozialhilfeempfängers kosten?».
1 Kommentar
Leider erhalten Sozialhilfebezüger/-innen auf dem freien Markt praktisch nie eine Wohnung! Dies ist zwar diskriminierend aber niemand stört das! Dies ist nur ein Missstand von x anderen welche in der ach so heilen Heidiwelt CH existiert - und es geht immer weiter bis zu den sozialen Unruhen und Grossdemos a la Hongkong, hoffentlich! Bald sind Wahlen!