Haftung bei Unfall während der Probefahrt
Frage: Mein Garagist hat auf der Probefahrt mit meinem Auto einen Unfall verursacht. Hafte ich als Halter dafür?
aktualisiert am 17. Juli 2019 - 11:45 Uhr
Nein. Sie haften nicht – und auch nicht Ihre Haftpflichtversicherung . Das gilt während der ganzen Zeit, in der Sie das Auto dem Garagisten überlassen haben.
Das Gesetz sieht Folgendes vor: Der Garagist muss wie ein Halter für Schäden aufkommen, die durch ein Auto verursacht werden, das ihm zur Reparatur übergeben wurde. Deshalb ist er verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen – und zwar für alle Fahrzeuge, die in seiner Verantwortung stehen.
Darunter fallen nicht nur seine eigenen Autos, sondern auch die, die ihm von Kunden vorübergehend anvertraut werden.
Ihre Versicherung kann also ausnahmsweise abwinken, wenn der geschädigte Autolenker direkt auf sie zugeht. Dasselbe gilt für Sie.
Sich in dem Dschungel von Autoversicherungen zurechtzufinden, ist nicht einfach. Beobachter-Mitglieder erfahren, welche Versicherungen sich anbieten, ob Teilkasko oder Vollkasko, welche Schäden durch sie gedeckt werden und wann sich eine Zeitwertzusatz- und Parkschadenversicherung wirklich lohnt.