Muss ich Franchise und Selbstbehalt übernehmen?
Frage: Wegen eines Verkehrsunfalls musste ich im Spital behandelt werden. Die Krankenkasse, bei der ich sowohl kranken- als auch unfallversichert bin, rechnete mir die Franchise an. Das ist doch falsch?
Nein, das ist korrekt. In der Krankenversicherung müssen sich die Versicherten an den Behandlungskosten mittels Franchise und Selbstbehalt beteiligen. Das gilt sowohl bei Krankheit als auch bei Unfall.
Die Kostenbeteiligung bewirkt, dass die Leistungspflicht der Krankenkasse erst beginnt, wenn die Behandlungskosten den Betrag der Franchise übersteigen. Sobald das der Fall ist, steuert die Krankenkasse ihren Anteil bei. Sie übernimmt 90 Prozent des Rechnungsbetrags, die restlichen 10 Prozent sind als Selbstbehalt weiterhin aus dem eigenen Portemonnaie zu bezahlen. Der Selbstbehalt ist aber immerhin auf 700 Franken pro Jahr beschränkt.
Anders sieht es aus, wenn der Unfall nicht über die Krankenkasse, sondern die Unfallversicherung beim Arbeitgeber abgewickelt wird: Dort gibt es weder Franchise noch Selbstbehalt.
Wie viel Prämien spare ich, wenn die höchste Franchise gewählt wird? Wann rechnet sich eine höhere, wann eine tiefere Franchise? Beobachter-Mitglieder erhalten mit der Checkliste «Kostenbeteiligung und Prämienrabatt» einen Überblick zu Franchisen und Prämien. Ein einfaches Fallbeispiel zeigt überdies, wie die Franchisenwahl sinnvoll abgestützt wird.
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