Wer zahlt bei einem Skiunfall im Ausland?
Frage: Ich möchte in den Savoyen in Frankreich Ski fahren gehen. Wer zahlt, wenn ich auf der Piste stürze und mich verletze?
Veröffentlicht am 6. März 2023 - 10:56 Uhr
Ihre Unfallversicherung. Oder die Krankenkasse, wenn Sie nicht angestellt sind und weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten.
Wenn in einem EU- oder Efta-Staat etwas passiert, zahlt die Versicherung, als ob man im entsprechenden Land sozialversichert wäre. Das gilt auch für Franchise und Selbstbehalt. Aber Achtung: In Frankreich zum Beispiel kann das teuer werden. Der Selbstbehalt bei Arztbesuchen liegt dort bei 30 Prozent, bei Spitalbehandlungen bei 20 Prozent. Und: Gedeckt sind nur die Kosten von öffentlichen Spitälern oder Ärztinnen und Ärzten, die zum nationalen Grundtarif abrechnen. Bei Privatärzten oder Privatspitälern können deutlich höhere Kosten entstehen.
Darum lohnt sich eine Ferien- oder Reiseversicherung für notfallmässige Behandlungen, die durch die eigene Versicherung nicht gedeckt sind, auch wenn Sie nur einen Tag im Ausland Ski fahren. Am besten holen Sie mehrere Offerten ein und vergleichen die Bedingungen – die können sehr unterschiedlich sein.
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