Zahle ich oder mein Kind den Neuwert?
Frage: Mein Sohn, 15, hat das Fenster des Nachbarn zertrümmert. Die Versicherung erstattet nur den Zeitwert. Muss ich die Differenz zum Neupreis zahlen?
aktualisiert am 22. November 2018 - 16:06 Uhr
Nein. Zunächst haften Sie als Mutter sowieso nicht für den Schaden, den Ihr Sohn verursacht hat – es sei denn, man könnte Ihnen vorwerfen, Sie hätten ihn nicht genügend beaufsichtigt.
Weil man kaum von Ihnen verlangen kann, einen 15-Jährigen beim Ballspielen dauernd zu überwachen, sind Sie aus dem Schneider. Haftbar ist grundsätzlich der Sohn: Er war nicht genügend vorsichtig, obwohl er die Folgen seines Verhaltens hätte abschätzen können.
Das bedeutet jedoch nicht, dass der Nachbar die Differenz zum Neupreis der Scheibe verlangen kann. Sein Schaden besteht haftpflichtrechtlich nur im Zeitwert der Fensterscheibe, nicht im Neuanschaffungswert. Da die Versicherung – in der Ihr Sohn miteingeschlossen ist – den Zeitwert bezahlt hat, ist die Angelegenheit für Sie erledigt. Der Nachbar wird die Differenz zu einer neuen Fensterscheibe selber bezahlen müssen.
Geht etwas im Haushalt oder am Haus kaputt, wird der Zeitwert eines Einrichtungsgegenstands oder eines Bauteils anhand der durchschnittlichen Lebensdauer berechnet. Wie diese festgelegt ist, lesen Beobachter-Mitglieder in der Checkliste «Lebensdauer und Pflege von Bauteilen».