Sie dringen nachts in Ställe ein, veröffentlichen Schockbilder von zusammengepferchten Masthühnern, halten Mahnwachen vor Schlachthöfen. Der VgT ist der radikalste Tierschutzverein der Schweiz. Was viele nicht wissen: Dass das Bezirksgericht Arbon gestern über die Schuld des «Quälbauers» Ulrich K. befand, ist auch der Verdienst des VgT.

Es waren nicht die Behörden, die den Bauern vor Gericht zerrten, sondern die Bilder im «Blick». «Neue Schock-Fotos vom Skandalhof!», titelte die Zeitung im Sommer 2017. Erst diese Schlagzeilen brachten den Fall ins Rollen. Zuvor hatten die Behörden jahrelang weggeschaut, obwohl der VgT immer wieder auf die Missstände aufmerksam gemacht hatte. Doch die Tierschützer galten als Querulanten. Allen voran deren Präsident und Gründer Erwin Kessler, der die Beweise für die Zustände auf dem Hof den Medien zugespielt hatte.

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Kessler ist mittlerweile verstorben. Zeitlebens war er ein Held für die einen, ein rotes Tuch für die anderen. Er prangerte das Schächten an und verglich das Massentöten von Tieren mit dem Holocaust. Das verschaffte seinen Anliegen Publicity, brachte ihm aber auch den Vorwurf des Antisemitismus ein, gegen den er sich sein Leben lang wehrte.

Meinungsfreiheit vs. Persönlichkeitsrecht

Sein Querulanten-Image hinderte ihn nie daran, hartnäckig und unbequem zu sein. Er schreckte selbst vor langwierigen und teuren Gerichtsverfahren nicht zurück. Immer wieder verschob er damit die Grenzen des Sagbaren und erwirkte wichtige Grundsatzurteile für die Justizöffentlichkeit, die heute dem Recherche-Journalismus zugutekommen, und für die Meinungsfreiheit. Erst kürzlich gewann der VgT ein weiteres Mal gegen die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Im Urteil des EGMR vom 11. Oktober 2022 ging es um einen Fall aus dem Jahr 2006. Damals verteilte der VgT seine Zeitschriften in alle Haushaltungen im Kanton Freiburg und berichtete darin über Missstände im kantonalen Tierschutzvollzug. Die Tierschützer machten den zuständigen Staatsrat Pascal Corminboeuf dafür verantwortlich und empfahlen ihn zur Abwahl. Es ging auch um ein Wortspiel mit dem Namen «Boeuf», französisch für «Ochse». Nach einer Strafanzeige von Corminboeuf verurteilte die Freiburger Justiz Erwin Kessler wegen Ehrverletzung zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen, was das Bundesgericht bestätigte. Der VgT musste sämtliche Publikationen zum Fall Corminboeuf löschen. 

Vor wenigen Monaten nun, viele Jahre später, widerrufen die Strassburger Richter das Urteil und geben dem VgT recht: Die verwendeten Ausdrücke mögen zwar hart geklungen haben, jedoch hätten sie sich im Kontext einer Wahl und des allgemein interessierenden Themas Tierschutz im Rahmen des Zulässigen bewegt. Die Meinungsfreiheit sei höher zu gewichten als das Persönlichkeitsrecht.

Beweismittel genügen nicht

Anders gestern das Bezirksgericht Arbon. Es sprach den Bauern Ulrich K. der Tierquälerei nur teilweise schuldig und verhängte bloss eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten. Zu den Bildern der gequälten Pferde sagte der Richter: Ein Foto allein genüge nie als Beweismittel, um einen Täter zu überführen. Man wisse nicht, wie die Situation entstanden ist oder ob das Bild gefälscht oder gestellt sei.

Ulrich K. sei ausserdem in den Medien verunglimpft und vorverurteilt worden. Dafür sprach ihm das Gericht eine Genugtuung von 6000 Franken zu. Das Urteil ist eine Überraschung. Der Staatsanwalt hatte Schuldsprüche für eine ganze Reihe von Delikten und eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Es zeigt aber: Die radikalen Methoden des VgT haben wiederholt dazu geführt, dass über Tierquälerei und Missstände im Tierschutz gesprochen wird. Die Methode des öffentlichen Prangers birgt aber die Gefahr, Unschuldige vorzuverurteilen, was letztlich dem Ruf und dem Anliegen des VgT schadet.