Wegen nackter Brüste in einem Hallenbad musste die Berliner Polizei letzten Winter ausrücken. Eine Rettungsschwimmerin hatte ihre Längen oben ohne gezogen. Sie gehört zur Bewegung «Gleiche Brust für alle». Deren Parole lautet: Wenn Männer den nackten Oberkörper zeigen können, sollen das auch alle anderen dürfen. Die Polizei wies die Frau an, ihre Brust zu bedecken. Sie beschwerte sich und bekam recht. Nun dürfen in ganz Berlin offiziell alle mit nacktem Oberkörper baden.

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Auch bei uns wird gefordert, dass Busen unverhüllt sein dürfen. Vier Zürcher Parlamentarierinnen haben eine Anfrage an den Stadtrat gerichtet: Sie wollten wissen, wie die Rechtslage in Hallenbädern ist. Im Gegensatz zu den Freibädern wolle das Badepersonal dort eine «sportliche Atmosphäre» durchsetzen, Frauen müssten ihre Brüste bedecken, kritisieren die Politikerinnen. Der Stadtrat hat Anfang Juli geantwortet. Was gilt nun in Zürich Das Recht auf oben ohne Zürich sagt Ja zu nackten Brüsten in Hallenbädern und im Rest der Schweiz?

Oben ohne baden in vier Städten

Eine landesweite Regelung zum Oben-ohne-Schwimmen gibt es nicht. Der Beobachter hat deshalb die vier Orte mit den grössten Badeanstalten unter die Lupe genommen: Bern, Zürich, Basel und Luzern. In allen Reglementen steht, dass man Badekleidung tragen muss. Aber nicht, ob oben ohne oder oben mit. Auch von der angeblichen Vorgabe in Zürcher Hallenbädern ist nichts zu lesen. Die Hausordnung der Berliner Bäderbetriebe hielt es übrigens wie die Schweizer Badis: Badegäste müssen «handelsübliche Badekleidung» tragen, stand zu lesen.

Ist eine Frau nun «handelsüblich bekleidet», wenn sie nur eine Bikinihose trägt, aber kein Oberteil? Weil die Reglemente der angefragten Badis das nicht ausdrücklich regeln, hängt es von den einzelnen Betrieben ab, wie sie mit den Barbusigen umgehen. Die Antworten der Zuständigen klingen ziemlich entspannt.

So handhaben Freibäder Baden oben ohne

  • Bern: «Frauen dürfen oben ohne baden.»
  • Zürich: «Alle Badegäste dürfen in Hallen- und in den Sommerbädern mit nacktem Oberkörper schwimmen und baden.»
  • Basel: «In den Gartenbädern ist oben ohne nicht verboten. Konflikte versucht man im Gespräch zu lösen.»
  • Stadt Luzern, Strandbad Lido: «Das Sonnen und Baden ohne Oberteil ist nicht verboten. Relativ wenige Frauen machen dies. Es wird geduldet.»

So machen es die Hallenbäder bezüglich Baden oben ohne 

  • Bern: «Verboten ist lediglich das Schwimmen in Unterwäsche aus hygienischen Gründen. Es ist kein Fall einer Hallenbadbesucherin ohne Oberteil bekannt.»
  • Zürich: «Alle Badegäste dürfen in Hallen- und in den Sommerbädern mit nacktem Oberkörper schwimmen und baden.» 
  • Basel: «In den Hallenbädern ist wie in den Gartenbädern oben ohne nicht verboten.»
  • Luzern, Hallenbad Allmend: «Oben ohne baden ist weder explizit erlaubt noch verboten.»

So stehts in der Verfassung

Bisher musste die Polizei hierzulande noch nie wegen eines fehlenden Bikini-Oberteils ausrücken. Aber was, wenn ein Badebetrieb mit dem Thema weniger locker umgeht und jemanden bittet, sich zu bedecken oder gar das Bad zu verlassen? Und was, wenn in der Badeordnung (siehe Infobox unten) oben ohne schwimmen verboten ist und sich jemand dagegen wehrt? Darüber mussten Schweizer Gerichte offenbar noch nicht entscheiden.

Sollte es zu einem Streit kommen, können sich barbusige Badende auf die Verfassung berufen. Darin steht, dass Mann und Frau gleichberechtigt sind. Das Bundesgericht hält klipp und klar fest: Männer und Frauen müssen in allen Bereichen gleichbehandelt werden, und zwar «ohne Rücksicht auf gesellschaftliche Verhältnisse und Vorstellungen». Sie dürfen nur dann unterschiedlich behandelt werden, «wenn auf dem Geschlecht beruhende biologische oder funktionale Unterschiede Gendermedizin Grosse Ignoranz beim kleinen Unterschied eine Gleichbehandlung absolut ausschliessen».

Für ein Oben-ohne-Verbot genügt es also nicht, dass nackte Brüste etwa jemanden stören. Es braucht einen zwingenden biologischen oder funktionalen Grund, der verlangt, dass Brüste bedeckt werden müssen.

Gleichstellung als Grundlage?

Man könnte nun argumentieren, dass die Brüste einer Frau zu den sekundären Geschlechtsmerkmalen gehören. Dazu gehören auch Bart und Adamsapfel bei den Männern – die aber keiner bedeckt. Sollte wegen Oben-ohne-Badenden irgendwann ein Gericht angerufen werden, wird es spannend sein, zu erfahren, wie es entscheidet.

Auf das Gleichstellungsgesetz können sich Oben-ohne-Badende nicht berufen, das können nur weibliche Angestellte von Badeanstalten tun, weil das Gesetz nur für das Erwerbsleben gilt. Doch Fälle von barbusigen Bademeisterinnen wurden dem Beobachter bisher nicht gemeldet.

Badeordnung: Das gilt in Schweizer Städten

  • Bern: Bäderverordnung: «Die textilfreie Benutzung der Badeanstalten ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der zuständigen Direktion gestattet.»
  • Basel: Haus- und Benutzungsordnung Sportanlagen: «Das Baden ist nur in Badebekleidung erlaubt.»
  • Zürich: Badeordnung: «Das Baden ist ausschliesslich mit ordentlicher Badebekleidung (inkl. Burkini) gestattet.»
  • Luzern:
    • Strandbad Lido, Badeordnung: «Das Baden ist ausschliesslich mit ordentlicher Badebekleidung (inkl. Burkini) gestattet.»
    • Hallenbad Allmend, Badeordnung: «Der Zutritt zum Nassbereich der Badeanlage ist nur mit entsprechender Bekleidung (Badekleidung, Badetücher etc.) erlaubt.»

Die Bestimmungen in Bern, Basel und Zürich gelten alle für Frei- und Hallenbäder dieser Städte.

Darf man nach dem Essen direkt ins Wasser?

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«Wer mit vollem Magen ins Wasser springt, geht unter wie ein Stein», so lautet die Volksweisheit. Dr. med. Twerenbold sagt, was an dem Mythos dran ist.
Quelle: Beobachter Bewegtbild
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