Über ein Jahrzehnt lang hat die Eidgenossenschaft Arbeitnehmer im Ausland übervorteilt. Das EDA bezahlte mit Vorsorgegeldern Abfindungen, die es den Angestellten im Kündigungsfall schuldete.
Betroffen waren sogenannte Lokalangestellte. Das sind Personen ohne Schweizer Pass, die in einer auswärtigen Vertretung der Schweiz arbeiten. Meist sind sie als Hauspersonal, Gärtnerin, Fahrer, Dolmetscherin oder im Visabereich beschäftigt.
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