Das Ejakulatorium ist ein winziges Zimmer im Kinderwunschzentrum Fertisuisse in Basel. Zwei Quadratmeter, ein einladender Sessel, ein Bildschirm und eine Auswahl an Pornos. Ein Ort der Hoffnung. Denn für viele Paare ist die Samenspende die letzte oder einzige Möglichkeit, ihren Kinderwunsch zu erfüllen .

Von 2001 bis 2020 kamen in der Schweiz 4234 Kinder nach einer Samenspende zur Welt. 777 Männer waren als Samenspender registriert. Ihr Samen darf für die Zeugung von höchstens acht Kindern verwendet werden.

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«Das Glück für andere»

Die Motivation der Spender ist oft dieselbe. Auch bei Nicolas*: «Ich habe selbst Kinder. Ich möchte dieses Glück auch anderen ermöglichen.» Finanzielle Anreize können es hingegen nicht sein. Die Entschädigung soll bloss die Spesen decken, sie beträgt darum nur 150 Franken, maximal 1500 Franken insgesamt.

Doch längst nicht jeder kann Spender werden. Der Selektionsprozess für die Samenbanken ist sehr aufwendig. «Nur rund jeder zehnte Interessent kommt tatsächlich als Spender in Frage», sagt Gideon Sartorius, Facharzt und Spezialist für Reproduktionsmedizin bei Fertisuisse.

«Es ist eben mehr, als Blut zu spenden.»

Gideon Sartorius, Facharzt und Spezialist für Reproduktionsmedizin, Fertisuisse

Klar: Spender müssen gesund sein. Sie dürfen also keine Geschlechtskrankheit haben, keine häufige Erbkrankheit (etwa Cystische Fibrose). Doch auf seltenere erbliche Vorbelastungen wird nicht geprüft.

Den Spendern müssen auch die Tragweite und die Bedeutung ihres Entscheids bewusst sein. Es werden nicht nur ein paar Zellen abgegeben, letztlich wird Leben gezeugt. «Es ist eben mehr, als Blut zu spenden», sagt Sartorius.

Ein kleines Zimmer mit Tisch, auf dem ein Heft des Playboy liegt, wurde für die Samenspende bereitgemacht.

Das Ejakulatorium ist ein ruhiger Raum für die Samenspender.

Quelle: Sophie Stieger / 13 Photo

Und nicht zu vergessen: Seit 2001 ist die anonyme Samenspende in der Schweiz verboten. Kinder können Auskunft über den Spender verlangen, sobald sie volljährig sind (siehe Box unten). Der Spender kann aber bei der Spende angeben, dass er keine Kontaktaufnahme will.

Nicolas ist da offen: «Ich fände es spannend, wenn mich ein Kind nach dem 18. Geburtstag kontaktieren würde. Dann könnte ich mir auch regelmässigen Kontakt vorstellen. Klar ist aber: Ich will und kann nie die Rolle eines Vaters einnehmen.»

Geheime Daten

Erfasst wird in der Spenderkartei unter anderem Haut-, Augen- und Haarfarbe. Doch das heisst nicht, dass sich Paare ein Wunschbaby zusammenstellen können. Eine solche Art der Selektion soll das Gesetz verhindern (anders als etwa in den USA oder in Dänemark).

Die Daten darf nur die Samenbank nutzen – damit das Kind nicht völlig anders aussieht als die Eltern. Es soll nicht offensichtlich sein, dass das Kind nicht vom amtlichen Vater abstammt. «Für die Paare, die zu uns kommen, ist es teils schwierig, die Kontrolle abzugeben. Immerhin sind wir es, die den für sie passenden Spender auswählen. Wir tragen eine grosse Verantwortung», sagt Gideon Sartorius.

Die Erfolgsquote bei einer Samenspende liegt zwischen 10 und 20 Prozent.

Das Gesetz erlaubt einzig die Wahl der Blutgruppe. Das soll verhindern, dass eine verschwiegene Samenspende plötzlich offenkundig wird – nämlich dann, wenn das Kind einmal seine Blutgruppe bestimmen lässt. Jahrelanges Geheimhalten Samenspende «Wenn ein Kind nachfragt: Ehrlich antworten» mündet dann schnell in einer Explosion. Zu bösen Überraschungen kann es auch bei anderen medizinischen Abklärungen kommen. Oder bei der Herkunftsforschung via Internet. Auf etlichen Websites werden Gentests angeboten, die man zu Hause vornehmen kann.

Aufklärung am Wickeltisch

Erfahrungsgemäss besser ist es, offen zu kommunizieren. Fachleute empfehlen sogar, das Thema schon ganz früh anzusprechen – in sogenannten Wickeltischgesprächen. So weiss das Kind, dass bei seiner Zeugung jemand anders beteiligt war. Es hilft auch den Eltern, sich mit den Tatsachen auseinanderzusetzen, sie als natürlich zu verinnerlichen.

Auch die Eltern müssen für eine Samenspende gewisse Kriterien erfüllen. So muss das Wohl des Kindes gewährleistet sein. «Doch wie will man das Kindswohl vor der Geburt definieren?», fragt Sartorius. «Wer hat das Recht, darüber zu entscheiden, wer gute Eltern sind und wer nicht?» Ein Kriterium ist, dass die Eltern mit höchster Wahrscheinlichkeit die Volljährigkeit ihres Kindes erleben. Eine Krebserkrankung kann dem entgegenstehen. Besonders nachgehakt wird, wenn ein Paar mit einem Kind die zerrüttete Ehe retten will. Nur in den seltensten Fällen müssen Paare aber abgewiesen werden.

Die Chancen, dass eine Samenspende Erfolg hat, liegen bei 10 bis 20 Prozent pro Versuch. Eine Behandlung kostet 1500 bis 2000 Franken. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel nichts.

Die Samenspende bewegt sich in einem Spannungsfeld von hoch technisierter Medizin und grossen Emotionen. Manchmal muss man Erwartungen und Hoffnungen auch enttäuschen, weiss Facharzt Gideon Sartorius: «Die Samenspende garantiert kein Kind. Und leider kann sie auch kein gesundes Kind garantieren.»

*Name der Redaktion bekannt

Das gilt bei einer Samenspende

So ist die Samenspende gesetzlich geregelt
Seit 2001 regeln das Fortpflanzungsmedizingesetz und die zugehörige Verordnung die Samenspende. Seither ist die anonyme Samenspende in der Schweiz verboten. Spender müssen sich in einem Register eintragen lassen.

Offizielle und inoffizielle Spender
Der Spender hat gegenüber dem mit seinem Samen gezeugten Kind keine Rechte und Pflichten. Das Kind und dessen Eltern können insbesondere keine Vaterschaftsklage erheben. Das gilt aber nur, wenn das Kind nach den Bestimmungen des Fortpflanzungsgesetzes gezeugt wurde. Wer seinen Samen «privat» spendet, schuldet als biologischer Vater grundsätzlich Unterhalt, und das Kind ist erbberechtigt.

Das Kind hat Recht auf Auskunft
Jedes Kind hat das Recht, über seine Abstammung Bescheid zu wissen. Darum können durch Samenspende gezeugte Kinder Durch Samenspende gezeugt Wie finde ich heraus, wer mein Vater ist? , sobald sie volljährig sind, Auskunft über den Spender verlangen. Das Begehren ist beim Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen einzureichen. Die Daten werden 80 Jahre lang aufbewahrt. Weil das neue Gesetz 2001 in Kraft getreten ist, konnten ab 2019 erstmals Auskunftsbegehren gestellt werden. Bis Ende 2020 ist ein einziges Auskunftsbegehren eingegangen.

Wer gilt als anderer Elternteil?
Weil die «Ehe für alle» angenommen wurde, können ab 1. Juli 2022 auch verheiratete Frauenpaare Nach dem Ja zur «Ehe für alle» Gelten wir künftig als Ehepaar? eine Samenspende empfangen. Dadurch wird eine neue «Elternschaftsvermutung» eingeführt. Gemäss dem neuen Artikel 255a des Zivilgesetzbuchs gilt die Ehefrau der Mutter automatisch als anderer Elternteil. Voraussetzung ist, dass die beiden zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind und das Kind durch eine Spende nach den Bestimmungen des Fortpflanzungsgesetzes gezeugt wurde.

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Katharina Siegrist, Redaktorin
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