Achtung, Wildwechsel!
Besonders im Herbst steigt die Gefahr von Wildunfällen auf den Strassen. Kommt es zum Zusammenprall, sollten Autofahrer richtig reagieren.
aktualisiert am 26. Oktober 2023 - 11:26 Uhr durch Daniel Leiser
Kein schöner Anblick für den Wildhüter. Auf einer Überlandstrasse liegt eine trächtige Rehgeiss im Strassengraben, ihre zwei ungeborenen Kitze daneben. Überfahren. Alarmiert wurde er durch einen Anwohner. Dieser hatte in den frühen Morgenstunden einen Knall gehört und gesehen, wie der Automobilist nach der Kollision mit dem Reh aufs Gaspedal drückte, statt anzuhalten und den Unfall zu melden.
Dumm nur für den flüchtigen Fahrer, dass beim Zusammenstoss das Kontrollschild abgerissen wurde. Der Wildhüter findet es mit Rehblut verschmiert im Gras. Als er das Beweisstück drei Stunden später bei der Polizei zusammen mit der Anzeige wegen Fahrerflucht deponiert, betritt der fehlbare Automobilist den Posten und will den Unfall melden. Offenbar hat er das Fehlen der Autonummer bemerkt. Doch die Meldung kommt zu spät. «Der kriegt eine saftige Busse», sagt der Wildhüter. Es gebe keine Entschuldigung dafür, wenn man sich nach einer Kollision mit einem Tier einfach aus dem Staub mache. «Stellen Sie sich vor, das Tier hätte noch gelebt. Es wäre während Stunden qualvoll verendet.»
Busse wegen Tierquälerei bei Fahrerflucht
In der Tat: Wer erwischt wird, weil er ein angefahrenes Tier verletzt liegen lässt, wird nicht nur wegen Fahrerflucht gebüsst, sondern unter Umständen auch wegen Tierquälerei. Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass sich ein Lenker um ein verletztes Tier kümmern muss, indem er die Polizei, den Wildhüter oder – bei Haustieren – den Tierarzt oder den Besitzer alarmiert.
Bei Verkehrsunfällen mit Wildtieren gilt es oft zuerst die Automobilisten zu beruhigen, die einen Schock erlitten haben. «In seltenen Fällen kommen auch die Tiere mit dem Schrecken davon, bleiben einen Moment benommen liegen und rennen dann weg», erzählt der Wildhüter. Weitaus häufiger aber werden die Tiere bei einer Kollision schwer verletzt. Es ist wichtig, sich den Tieren nicht zu nähern und sie nicht anzufassen. Für Wildtiere bedeutet der Umgang mit Menschen grossen Stress, daher kann man ein verletztes Reh auch nicht zum Tierarzt bringen und es gesund pflegen lassen.
Ausweichmanöver sind gefährlich
Praktisch das ganze Jahr über kommen Kollisionen mit Wildtieren vor. Etwa im Frühling, wenn die Tiere auf Partnersuche sind oder mit ihren Jungtieren die Umgebung erkunden. Im Herbst können fliehende Wildtiere besonders in Treibjagdgebieten unvermittelt vors Auto laufen. Weil zudem viele Tiere nachtaktiv sind, kracht es während der Abenddämmerung oder in den frühen Morgenstunden besonders oft.
Laut dem Schweizer Tierschutz werden pro Jahr circa 20’000 Wildunfälle gemeldet, wobei die Dunkelziffer hoch sein dürfte. Im Schnitt stirbt pro Stunde ein Reh unter den Rädern eines Autos. Die Automobilisten hingegen kommen glücklicherweise meist mit dem Schrecken davon: Lediglich in rund 100 Fällen pro Jahr gibt es Verletzte.
Verkehrsunfall: Checkliste
Wie reagiert man richtig bei einem Unfall? Unsere Checkliste zum Ausdrucken und Mitnehmen.
Genügend Abstand zum rechten Strassenrand einhalten
Tiere erkennen Strassen und Verkehr nicht als Gefahr. Sie reagieren nicht vorhersehbar. Manche Unfälle liessen sich vermeiden, wenn Automobilisten in der Nähe von Wäldern und Hecken das Tempo reduzieren würden – vor allem frühmorgens und beim Eindunkeln. Zudem raten Polizei und Tierschutz, den rechten Strassenrand im Auge zu behalten und – sofern möglich – eher am Mittelstreifen zu fahren. Wer ein Wildtier sieht, sollte auf Abblendlicht stellen und das Tier mit Hupe oder Lichthupe aufmerksam machen. Immer wieder passieren schwere Unfälle, weil Fahrer versuchen, in letzter Sekunde auszuweichen. Von waghalsigen Ausweichmanövern wird deshalb ausdrücklich abgeraten.
Doch auch wenn man noch so gut aufpasst: Dass einem ein Tier vor den Wagen rennt, kann jedem passieren.
So reagieren Sie nach einem Wildunfall richtig
- Halten Sie an und schalten Sie den Warnblinker ein.
- Sichern Sie die Unfallstelle mit dem Pannendreieck.
- Rufen Sie unverzüglich die Polizei (Telefon 117). Der zuständige Wildhüter wird dann automatisch aufgeboten.
- Unfälle mit Tieren sind in jedem Fall meldepflichtig. Wer einfach weiterfährt, macht sich strafbar und muss damit rechnen, dass die Versicherung einen allfälligen Schaden nicht zahlt.
- Nähern Sie sich auf keinen Fall einem verletzten Wildtier. Es ist den Umgang mit Menschen nicht gewohnt und könnte beissen oder versuchen, mit letzter Kraft zu flüchten.
- Lassen Sie ein getötetes Tier nicht mitten auf der Strasse liegen. Sie gefährden sonst andere Verkehrsteilnehmer.
- Der von der Polizei aufgebotene Jagdaufseher wird den Schaden am Wagen protokollieren und Ihnen eine sogenannte Wildschadenbestätigung zuhanden Ihrer Versicherung ausstellen.
- Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Kaskoversicherung. Sie deckt den Schaden am Auto. Allerdings können Kollisionen auf Privatstrassen ausgeschlossen sein. Überprüfen Sie dazu die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) in Ihrem Versicherungsvertrag.
- Wenn Sie einem Tier ausgewichen sind, gilt ein allfälliger Schaden an Ihrem Wagen (zum Beispiel durch die Kollision mit einem Baum) nicht als Wildschaden und ist nur gedeckt, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben.
- Lassen Sie Ihren Wagen erst reparieren, nachdem ihn die Versicherung geprüft hat.
Bei einem Autounfall mit Blechschaden wird man schnell nervös und vergisst unter Umständen, ein Unfallprotokoll auszufüllen. Beobachter-Mitglieder erfahren, wie sie nach einem Verkehrsunfall im In- oder Ausland richtig vorgehen und was sie in Bezug auf die Autoversicherung wissen sollten.
- 1Was tun nach einem Verkehrsunfall? (Übersicht)
- 2Unfallprotokoll ausfüllen (inkl. Vorlage als Beispiel)
- 3Autoversicherung: Totalschaden und Blechschaden
- 4Geschädigter von Verkehrsunfall nicht da – was tun?
- 5Verkehrsunfall im Ausland – wie vorgehen?
- 6Ausschlüsse bei den Kaskoversicherungen
- 7Wann lohnt sich eine Parkschadenversicherung?
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