Den in der Schweiz praktizierenden Osteopathen mit einem ausländischen Diplom droht ein Berufsverbot. Grund ist eine Gesetzesänderung. Ab 2025 darf in der Schweiz nur noch Osteopathie praktizieren, wer entweder in der Schweiz studiert hat oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss vorweisen kann. Ob der ausländische Abschluss anerkannt wird, entscheidet im Auftrag des Bundes das Schweizerische Rote Kreuz. Das SRK ist bei der Anerkennung äusserst zurückhaltend. 

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Wie der Beobachter Anfang Jahr berichtete, kritisiert Europarechtlerin Astrid Epiney diese Praxis. Ein pauschales Nichteintreten auf ein Gesuch um Diplomanerkennung sei unzulässig. Es brauche eine inhaltliche Prüfung. «Selbst wenn die Ähnlichkeiten nicht gross wären, müsste geprüft werden, ob eine Ablehnung der Anerkennung nicht das Diskriminierungsverbot verletze, das im Freizügigkeitsabkommen verankert ist», sagte Epiney damals dem Beobachter.