Nein. Das Tierheim darf Findeltiere nicht sofort weitervermitteln. Es muss erst prüfen, ob die kantonale Meldestelle bereits über den Fund des betreffenden Tieres informiert wurde. Wenn das nicht der Fall ist, muss das Tierheim diese Meldung selbst vornehmen. Auf der Webseite der Schweizer Tiermeldezentrale (www.stmz.ch) sind die zuständigen Stellen aufgelistet. Wenn das Tierheim die Anzeige erledigt, sollte es dem Finder hierfür eine schriftliche Bestätigung aushändigen. Damit hat er einen Beleg, dass die Meldepflicht erfüllt wurde.

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Melden sich die Eigentümer innert zwei Monaten, nachdem die Katze ans Tierheim gegeben wurde, können sie ihr Tier wieder abholen. Lassen sie während dieser Frist nichts von sich hören, kann das Tierheim die Katze weitervermitteln.

In Ihrem Fall können Sie von der Leiterin verlangen, dass sie das Tier zurückholt und es Ihnen zurückgibt. Sie als Eigentümer haften für die Kosten für Futter, Unterkunft und Tierarzt.