Eine herbe Enttäuschung erlebte Adrian S., als ihm sein zweijähriger Gutschein für ein Wellnesshotel wieder in die Finger kam: Erst einen der zehn geschenkten Eintritte hatte er eingelöst – und nun lief der Gutschein ab. Als er ihn im Hotel dennoch vorlegte, wurde ihm nur gerade eine Woche Verlängerung gewährt.

Wie aber sollte Adrian S. nun in einer Woche nachholen, was er in zwei Jahren nicht schaffte?

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