Der Vertrag geht auf die Erben über
Frage: Mein Mann ist kürzlich gestorben. Nun sagt der Garagist, der Leasingvertrag für das Auto werde durch den Tod meines Ehemanns nicht aufgelöst, sondern gehe auf mich über. Stimmt das?
aktualisiert am 8. Juli 2021 - 17:09 Uhr
Die Auskunft Ihres Garagisten ist korrekt. Grundsätzlich gehen Verträge beim Tod einer Vertragspartei mit allen Rechten und Pflichten auf deren Erben über.
Das Gesetz macht dabei allerdings einige wenige Ausnahmen: Stirbt beispielsweise eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer, dann löst sich der Arbeitsvertrag automatisch auf. Bei einem Leasing dagegen müssen die Erben den Vertrag erfüllen, wenn sie das Erbe annehmen .
Immerhin sieht das Konsumkreditgesetz (KKG) vor, dass Leasingverträge mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende einer dreimonatigen Leasingdauer vorzeitig gekündigt werden können. Dabei ist aber zu beachten, dass der Leasinggeber die monatlichen Raten rückwirkend erhöhen darf, und zwar gemäss der im Vertrag festgehaltenen Amortisationstabelle.
Die Folge: Eine vorzeitige Kündigung führt bei einer eher kurzen Laufzeit zu hohen Ausstiegskosten.
Beobachter-Mitglieder erhalten mit dem Merkblatt «Autoleasing» weitere Tipps und Hinweise, mit welchen Kosten sie beim Leasen rechnen müssen und wie sie unter Umständen den Vertrag vorzeitig kostenlos kündigen können.