Schweizer Kundschaft bleibt aussen vor
Das im Ausland bestellte Kabel ist kaputt? Die Ferienwohnung eine Bruchbude? Die EU erleichtert Konsumenten den Zugang zum Recht. Die Schweiz nicht.
Veröffentlicht am 12. Februar 2024 - 15:15 Uhr
Seit kurzem ist in der EU die Verordnung zur Digitalisierung der Justiz in Kraft. Damit wird es für EU-Bürgerinnen und -Bürger bedeutend einfacher, grenzüberschreitend zu prozessieren. Also gegen Personen oder Firmen gerichtlich vorzugehen, die in einem anderen EU-Staat wohnen oder dort ihren Sitz haben. Etwa dann, wenn man im Ausland etwas bestellt und nur Schrott erhält.
Möglich macht das eine neue elektronische Anlaufstelle. Über sie soll man einfach Klagen einreichen und sich via Videokonferenz zu Verfahren im Ausland zuschalten können. Das macht das Ganze extrem viel günstiger – und lohnt sich damit auch, wenn es nur um einen kleinen Streitwert geht.
Nur mit dickem Portemonnaie zum Recht
Das wäre auch für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten wünschenswert. Immerhin nehmen die Onlinekäufe im Ausland laufend zu. Und: Wer einmal an einen luschen Onlineshop geraten ist oder wessen Ferienvilla in der Provence sich als verschimmelte Bruchbude herausgestellt hat, weiss: Streiten im Ausland lohnt sich nicht. Viel zu teuer ist die Anwältin vor Ort und viel zu gross der Aufwand. Wer kein grosses finanzielles Polster hat, kommt häufig nicht zu seinem Recht.
Für den Bund scheint das aber kein Problem zu sein. Das Bundesamt für Justiz sieht keine Möglichkeit, sich irgendwie an die neu geschaffene Anlaufstelle anzubinden. Und das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen antwortet auf die Frage, welche Anstrengungen unternommen würden, damit Schweizer im Ausland einfacher prozessieren können, kurz und knapp: «Uns sind keine solchen Schritte bekannt.»
Wenig Interesse an einer Stärkung der Konsumenten
Sara Stalder vom Konsumentenschutz überrascht das nicht. Auch andere Konsumententhemen würden auf Bundesebene nicht forciert. Wie etwa der kollektive Rechtsschutz, den auch der Beobachter immer wieder fordert. «Was nützt es dem Einzelnen, wenn er mit weniger hohen Hürden im Ausland prozessieren kann, aber doch allein gegen einen grossen Anbieter und eine Armada von Anwältinnen antreten muss?», fragt Stalder. Ein Doppelpack aus kollektivem Rechtsschutz und vereinfachten Klagemöglichkeiten im Ausland würde die rechtliche Stellung von Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten aber deutlich verbessern.
Wie man unseriöse Onlineanbieter erkennen kann, erfahren Sie hier.
2 Kommentare
Kurz und knapp:
Bei der Gesetzgebung werden unsere Gesetze (und Pflichten) laufend an die EU-Gesetze angepasst - allzu oft ohne das CH-Bürger überhaupt was dazu sagen haben.....
Wenn es aber um unsere Rechte (gegenüber der Eu-Gesetzgebung) geht, sollen wir schlucken, dass einfach nichts gemacht wird?
Gar keine Frage: Würden diese Spezialisten
die dafür sorgen - besser gesagt - gesorgt haben und auch weiterhin sorgen werden, dass sich für die Schweizer Staatsangehörigen rein gar nichts ändert (Hauptsache aber wir übernehmen gefälligst stillschweigend weiter die immer weiter laufende Anpassung an die Eu-Gesetzgebung)...
... mal ein Jahr versuchen (der richtige Wortlaut?) mit dem Wenigen, dass ich beispielsweise habe auszukommen.. ich glaube, es würde sich im Denken derer nach nur schon 1.Monat erhebliches tun!
Einfach traurig, dass diejenigen, die wahrscheinlich nie in die Situation kommen sich schlicht nicht in die Situation von denjenigen unter 3000 versetzen können und es offenbar nicht mal versuchen...