Veröffentlicht am 8. Mai 2024 - 06:00 Uhr
Immer mehr günstige Generika sind nicht lieferbar. Weil Patientinnen nicht auf die Medikamente warten können, verkaufen Apotheker und Ärztinnen die Originalpräparate. Dafür verrechnen die Krankenkassen in der Regel 40 Prozent Selbstbehalt, für Generika sind es nur 10 Prozent. Doch die Regel gilt nicht, wenn Generika nicht lieferbar sind.
Hunderte Franken gespart
Eine Beobachter-Leserin musste für ihren krebskranken Mann kürzlich ein starkes Schmerzmittel besorgen. Das Generikum Oxycodon-Naloxon-Mepha für Fr. 28.35 war aber nicht lieferbar. Das Original Targin kostet in der gleichen Menge Fr. 47.65. Auf ein Jahr gerechnet würde das wegen des höheren Selbstbehalts zu Fr. 421.20 Mehrkosten führen. Laut Bundesamt für Gesundheit dürfen die Krankenkassen in diesem Fall aber nur den reduzierten Selbstbehalt von 10 Prozent verrechnen.