Wer einen Strafbefehl erhält, kann dagegen Einsprache einlegen. Davon macht jedoch nur jeder zehnte Beschuldigte Gebrauch. Dabei würde es sich in vielen Fällen lohnen. Denn wer sich wehrt, hat oft Erfolg. Dazu hat der Beobachter kürzlich erstmals Zahlen veröffentlicht.

In Zürich stellte die Staatsanwaltschaft im letzten Jahr bei 13 Prozent der Einsprachen gegen einen Strafbefehl das Verfahren ein. In Zug führten 20 Prozent der Einsprachen zur Verfahrenseinstellung. In Baselland gar jede vierte Einsprache.

Andere Kantone erheben diese Zahlen nicht. Doch die Beispiele von Zürich, Zug und Baselland zeigen: Das Strafbefehlsverfahren ist fehlbar.

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