Probezeit
Veröffentlicht am 7. August 2017 - 08:48 Uhr
Es ist üblich, dass im Arbeitsvertrag für die erste Zeit des Arbeitsverhältnisses eine Probezeit vereinbart wird. Ist nichts anderes schriftlich verabredet, beträgt die Probezeit einen Monat (durch schriftliche Vereinbarung auf maximal drei Monate verlängerbar).
Die Probezeit dient dazu, sich besser kennenzulernen. Der Arbeitgeber kann sich von den Fähigkeiten des Arbeitnehmers überzeugen, und der Mitarbeiter erkennt, ob ihm die Stelle und das Arbeitsklima zusagen. Sollte eine der Parteien, das heisst der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer, nicht zufrieden sein, besteht die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag mit einer kurzen Frist (in der Regeln sieben Kalendertage) wieder zu kündigen.
Eine Probezeit ist pro Arbeitsverhältnis nur einmal und nur zu Beginn der Zusammenarbeit möglich.
Einen Arbeitsvertrag unterschreiben sollte man nur, wenn vorher alle Unklarheiten beseitigt sind. Beobachter-Mitglieder erfahren mithilfe einer Vertragsvorlage, welche Punkte unbedingt im Arbeitsvertrag enthalten sein sollten und welches Recht im Zweifel gilt, wenn nichts festgehalten ist.