Scheidungsrecht
Veröffentlicht am 7. August 2017 - 09:49 Uhr
Mit der Scheidung wird die Ehe vor Gericht aufgelöst. Sind beide mit der Scheidung einverstanden, braucht es keine zweijährige Trennungsfrist. Mit einem gemeinsamen Rechtsbegehren kann man zusammen ans Gericht gelangen. Ist einer der Eheleute mit der Scheidung nicht einverstanden, muss man zwei Jahre getrennt leben. Danach kann der Scheidungswillige die Scheidung auch gegen den Willen des anderen mit der Scheidungsklage beim Gericht beantragen.
Sowohl bei der einvernehmlichen wie auch bei der Kampfscheidung sind die Nebenfolgen zu vereinbaren bzw. ist darüber zu entscheiden: Das eheliche Vermögen sowie die während der Ehe angesparten Vorsorgeguthaben sind aufzuteilen. Sind minderjährige Kinder vorhanden, muss zudem entschieden werden, bei welchem Elternteil die Kinder vorwiegend leben werden (siehe Obhut), der andere Elternteil muss dann Kinderalimente bezahlen. Die Geschiedenen sollten, wenn möglich, finanziell wieder für sich alleine sorgen. Ist das nicht möglich, kann nachehelicher Unterhalt beantragt werden.
Eine Scheidung kostet immer Kraft, egal ob diese einvernehmlich oder gerichtlich in einer Kampfscheidung vollzogen wird. Als Beobachter-Mitglied erhalten Sie Antworten auf häufige Fragen zum Scheidungsrecht. Finden Sie etwa mithilfe eines Merkblatts heraus, wie sich die Scheidungsalimente zusammensetzen, was bei einem Gerichtsverfahren auf Sie zukommt und wie das eheliche Vermögen geteilt wird.