Was hat die Kesb damit zu tun?
Frage: Meine Bank und mein Anwalt sagten mir, mein handschriftlich verfasster, datierter und unterschriebener Vorsorgeauftrag sei gültig. Einer Ihrer Experten am Beratungstelefon des Beobachters meinte aber, er sei erst gültig, wenn er von der Kesb in Kraft gesetzt sei. Was stimmt denn nun?