Die Hirsch Rothirsch Die Rückkehr kuh wollte sich aus dem Weidezaun befreien. Sie zerrte heftig. Der Draht wirkte wie eine Säge. Als man das Tier später fand, war «der rechte Hinterlauf unterhalb des Sprunggelenks schwer entzündet, das Bein in Höhe des Fesselgelenks abgetrennt». Das ist einer der Fälle, die der St. Gallische Jägerverein Hubertus notierte.

Ein anderes Tierdrama spielte sich im Murgtal ab. Ein alter Zaun, teilweise überwuchert, wurde für einen Rehbock zur tödlichen Falle. Das Maschengeflecht schnürte ihm den Brustkorb ein; je mehr er sich wehrte, umso stärker. Der Bock erstickte.

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Wie viele Wildtiere an Zäunen verenden, ist unbekannt. Gesamtschweizerische Zahlen gibt es nicht. Die Jagdstatistik des Kantons St. Gallen führt eine Rubrik «In Zäunen verfangen». Danach traf es 2016 total 42 Wildtiere, darunter 27 Rehe. Die Dunkelziffer dürfte allerdings mehrfach höher sein.

Tiere erkennen Zäune zu spät

Weidezäune sind für viele Wild- und Haustiere gefährlich. Wenn diese erschrecken, flüchten sie. Zäune bemerken sie dann zu spät und verfangen sich darin. Wildtiere können nur schlecht Rot und Grün unterscheiden, orangerote Netze übersehen sie schnell. Verheddern sich die Tiere, endet das meist tödlich.

Umgekehrt sollen die Zäune wertvolle Weidetiere schützen. Sie verhindern etwa das Eindringen von Wildschweinen Wildschweinjagd Die Nacht der Schwarzkittel . Hinzu kommt: Wenn die Weidetiere ausbrechen, haften Halter für Schäden, die sie anrichten. 

Der Zaun, einerseits gefährlich, anderseits notwendig: ein unlösbares Dilemma?

«Kein Zaunsystem ist völlig unproblematisch», sagt Samuel Furrer, Leiter der Fachstelle Wildtiere beim Schweizer Tierschutz (STS). Gänzlich ungeeignet sei Stacheldraht. Er berge eine hohe Verletzungsgefahr für Mensch, Weide- und Wildtiere. Doch ein generelles Stacheldrahtverbot kennt einzig der Kanton Graubünden. Sonst gilt das Verbot nur bei Pferden, Lamas und Alpakas. «Unverständlich!», meint Zoologe Furrer.
 

«Jeder trägt ein bisschen Verantwortung. Und so fühlt sich letztlich niemand verantwortlich.» 

Peter Weigelt, Präsident Jägerverein Hubertus
 

Eher geeignet seien Drahtzäune und mobile Mehrlitzenzäune, die nur schwach unter Strom stehen. Strom sollte nur beim Weidegang fliessen, die Zäune sollten danach entfernt werden. Höhere Anforderungen gibt es für Spezialzäune zum Schutz vor grossen Raubtieren und Wildschweinen.

Die Beschaffenheit der Zäune ist das eine, die gesetzlichen Auflagen und die Praxis in Feld und Wald sind das andere. Erhellend ist da die Antwort der Zürcher Regierung auf eine Anfrage aus dem Parlament: «Sofern die Verwendung von Stacheldraht zu einer Gefährdung von Wildtieren führen kann, wären Einschränkungen in der kantonalen Jagdgesetzgebung zulässig. Das geltende Gesetz über Jagd und Vogelschutz enthält indes keine entsprechenden Bestimmungen.» Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1929 und wird derzeit revidiert.

Hunderte Kilometer Zaun vergammeln

Was im einen Kanton bewilligungspflichtig ist, wird andernorts viel lascher gehandhabt. Das führt dazu, dass Hunderte Kilometer Zäune einfach stehen bleiben, vergammeln und einwachsen. Dabei gibt es Bestimmungen im Tierschutzgesetz, im Baugesetz, im Landwirtschaftsgesetz, im Jagdgesetz und im Naturschutzgesetz, die genau das verbieten.

«Jeder trägt ein bisschen Verantwortung, und so fühlt sich letztlich niemand verantwortlich. Kantone und Gemeinden schieben sich die Verantwortung gegenseitig zu», ärgert sich der ehemalige St. Galler FDP-Nationalrat Peter Weigelt. Er ist Präsident des Jägervereins Hubertus.

Wenn ein Bauer seine Weiden einzäunt, braucht er dafür keine Bewilligung. Bleiben die Zäune aber stehen, wäre das eigentlich bewilligungspflichtig. Weil das oft mit Einschränkungen verbunden ist, holen nur wenige Bauern eine Bewilligung ein. Zäune ohne Zweck müssten an sich entfernt werden. Zuständig dafür sind die Gemeinden. Sie werden aber nur selten aktiv – wo kein Kläger, da kein Richter.

Bauernverband kritisiert: «Absoluter Humbug»

Weigelt kämpft seit Jahren gegen gesetzwidrig erstellte Zäune (siehe «Fünf Forderungen»). Beim St. Galler Bauernverband regt sich teils heftiger Widerstand: «Nicht genutzte Weidenetze innert dreier Tage zu entfernen ist reine Zwängerei», sagt Geschäftsführer Andreas Widmer. «Wir sind aber damit einverstanden, solche Zäune ausserhalb der Vegetationszeit abzubauen. Das gilt auch für den Rückbau aller nicht mehr genutzten Zäune.»

Stacheldraht werde im Kanton nur noch selten verwendet. Ein generelles Verbot lehnt Widmer aber ab, genauso ein Verbot von Zäunen im Wald: «Waldweiden brauchen Zäune, sonst laufen die Tiere weg.» Und die Forderung nach mehr Abstand von Zäunen am Waldrand bezeichnet der Bauernvertreter als «absoluten Humbug». Dadurch dürften grosse Flächen entlang von Wäldern und Gewässern nicht mehr beweidet werden.

Fünf Forderungen gegen Wildzäune

Der St. Gallische Jägerverein Hubertus fordert härtere Regeln in Bezug auf Zäune: 

  • Verbot von Stacheldraht 
  • Entfernung ungenutzter Weidenetze innert dreier Tage 
  • konsequenter Rückbau ungenutzter Zäune 
  • Zäune im Wald nur mit Zustimmung forstlicher und ökologischer Fachleute 
  • am Waldrand Einhaltung des im kantonalen Baugesetz verlangten Abstands
Jäger verlieren die Geduld

Jäger Peter Weigelt kann nicht verstehen, dass die vielen Fälle qualvoller Tode von Wildtieren ignoriert werden. «Wir wollen als Jäger nicht länger tatenlos zusehen und uns darauf beschränken, in Zäunen verendete Tiere einzusammeln oder sie von ihrem Leiden zu erlösen», sagt er.

Besonders getroffen hat Weigelt eine Hirschtragödie am Grabserberg. Während der Brunft verfingen sich zwei Hirsche mit dem Geweih in einem liegen gelassenen Drahtknäuel. Die beiden Tiere verwickelten sich so, dass sie nicht mehr voneinander loskamen. Sie zerrten und stiessen sich zweieinhalb Kilometer den Berg hinunter, bis sie völlig erschöpft und verletzt in einem Bachbett liegen blieben. Anwohner alarmierten einen Jäger. Er musste die Hirsche mit Fangschüssen töten. 

Weil nichts passiert, wollen die St. Galler Jäger den Druck erhöhen. Sie denken laut darüber nach, 2019 eine Gesetzesinitiative zu lancieren – gemeinsam mit den Naturschutzorganisationen Pro Natura und WWF. Nötig sind dafür im Kanton St. Gallen 6000 Unterschriften.

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Matthias Pflume, Leiter Extras
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