Wegen Feiertag nicht einziehen?
Frage: Ich habe auf den 1. Mai in der Stadt Zürich eine neue Wohnung gemietet. Der 1. Mai ist in Zürich ein Feiertag. Wann darf ich denn jetzt in die neue Bleibe einziehen?
aktualisiert am 11. April 2018 - 15:34 Uhr
Eine Wohnung darf grundsätzlich am ersten Tag der Mietdauer bezogen werden. Fällt dieser Tag allerdings auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich der Einzugstermin auf den nächsten Werktag.
Ist im Mietvertrag explizit ein anderer Einzugstermin vereinbart, so geht dieser der allgemeinen Regel vor. Auch wenn nach Ortsgebrauch etwas anderes gilt, kommt die gesetzliche Regelung nicht zum Zug.
Bei der örtlichen Schlichtungsstelle für Mietsachen können Sie sich nach dem Ortsgebrauch erkundigen. All das gilt auch für die Wohnungsrückgabe , die sich auf den nächsten Werktag verschiebt, wenn das Mietende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt.
Sind Sie in die neue Mietwohnung eingezogen und haben erst jetzt einen Mangel entdeckt? Als Beobachter-Mitglied müssen Sie sich nicht Gedanken machen, wie Sie das Schreiben formulieren. Mit der Mustervorlage «Verdeckte Mietmängel dem Vermieter anzeigen» können Sie innert der im Antrittsprotokoll genannten Frist die Beseitigung der nachträglich entdeckten Mängel verlangen.