Wer richtig sucht – der findet
Die Traumwohnung zu finden, kann verflixt schwer sein. Sie dann auch zu bekommen, ist allerdings noch schwerer. Unsere strategischen Tipps, Checklisten und Adressen können Ihnen dabei helfen.
aktualisiert am 11. April 2018 - 17:09 Uhr
Wer eine Wohnung sucht, sollte sich zuvor klare Vorstellungen über seine Wünsche machen. Eine Familie hat andere Bedürfnisse als eine Einzelperson oder ein kinderloses Paar (siehe Checkliste «Passt die Wohnung»). Am besten deponieren Sie Stift und Papier auf dem Nachttisch oder auf dem Küchentisch – so können Sie Ihre Ideen sofort notieren.
Nehmen Sie sich genug Zeit für die Wohnungssuche. Nicht immer findet sich das Traumobjekt auf Anhieb. Wer vorschnell handelt, kann vom Regen in die Traufe kommen. Denn wer einen Mietvertrag einmal unterschrieben hat, kann von diesem nicht zurücktreten, sondern muss ihn kündigen und bis zum nächsten Kündigungstermin oder Nachmieterantritt den Mietzins bezahlen.
Überlegen Sie sich, was Ihnen bei der neuen Wohnung besonders wichtig ist, worauf Sie verzichten können und worauf keinesfalls. Hilfreich ist die Gewichtung der einzelnen Eigenschaften (a = sehr wichtig, b = wichtig, c = nicht wichtig). So sehen Sie auf einen Blick, was für Sie von Bedeutung ist und was weniger. Entscheidend ist auch die Höhe des Mietzinses: Die Mietkosten sollten nicht mehr als einen Drittel des Einkommens ausmachen.
Am besten machen Sie ein Budget und ermitteln so, welchen Mietzins Sie sich leisten können. Budgetvorlagen finden Sie etwa unter www.budgetberatung.ch. Kalkulieren Sie nicht zu knapp: Der Mietzins kann – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – auf den erstmöglichen Kündigungstermin hin erhöht werden. Vergessen Sie auch nicht, dass Akontozahlungen für Nebenkosten oft nicht kostendeckend sind, weshalb viele Mieter am Ende der Abrechnungsperiode eine zusätzliche Rechnung erhalten. Haben Sie keine finanziellen Reserven, droht Ihnen ein unerwünschter Umzug.
Gerade in grösseren Städten oder an Traumlagen gehen viele Wohnungen unter der Hand weg, erscheinen also gar nicht erst in Inseraten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie nicht nur in Tageszeitungen nach Wohnungen suchen, sondern auch Ihr Beziehungsnetz spielen lassen. Informieren Sie Freunde, Verwandte, Bekannte sowie Arbeitskolleginnen und -kollegen über Ihre Umzugspläne. Sie können auch Beratungsstellen, Sozialämter, Liegenschaftsverwaltungen und Baugenossenschaften anschreiben. Viele Liegenschaftsverwaltungen führen Wartelisten. In Einkaufszentren finden sich oft Schwarze Bretter mit Kleininseraten für Wohnungen, für die kurzfristig Nachmieter gesucht werden.
Am komfortabelsten ist jedoch die Suche im Internet , dort finden Sie Fotos des Mietobjekts und der Umgebung, Wohnungsgrundrisse, Strassenpläne, Distanzangaben zu Schulen und Einkaufsmöglichkeiten sowie Steuerrechner. Und es können kostenlose Suchabonnemente abgeschlossen werden. Eine Liste mit den wichtigsten Websites finden Sie unten unter «Wohnungssuche im Internet». Bei Vermittlungsbüros, die beispielsweise mittels gebührenpflichtiger Telefonnummern für ihre Arbeit gesalzene Preise verlangen, ist grösste Vorsicht am Platz. Klären Sie vorgängig unbedingt deren Seriosität ab.
Stellen Sie rechtzeitig alle nötigen Unterlagen zusammen:
- Betreibungsregisterauszug: Beschaffen Sie sich beim örtlichen Betreibungsamt einen aktuellen Betreibungsregisterauszug und kopieren Sie diesen.
- Bewerbungsschreiben: Entwerfen Sie ein persönliches Bewerbungsschreiben (maximal eine Seite), worin Sie sich kurz vorstellen und erklären, weshalb Sie gerade diese Wohnung möchten. Wichtig ist, dass Sie konkrete Argumente zusammentragen, weshalb der Vermieter sich gerade für Sie entscheiden soll. Vergessen Sie nicht, Referenzpersonen (frühere Vermieter, Arbeitgeber) samt Telefonnummer anzugeben. Wie bei einer Bewerbung um eine Arbeitsstelle gilt auch hier, dass die Bewerbungsunterlagen so sauber und vollständig wie möglich sein müssen. Wer einen guten Eindruck hinterlässt, hat bessere Chancen.
Erhalten Sie als Beobachter-Mitglied weitere Tipps zur Wohnungssuche und erfahren Sie, was es für eine erfolgreiche Wohnungsbewerbung braucht und worauf Sie bei der Besichtigung Ihrer potentiellen Mietwohnung achten sollten.
Wenn Sie ein Wohnungsinserat finden, das Sie anspricht, sollten Sie sofort reagieren, denn günstige Wohnungen sind bekanntlich schnell vermietet.
- Schauen Sie sich das Objekt wenn möglich tagsüber an, denn in den Randzeiten sind die Lichtverhältnisse schlecht.
- Halten Sie beim Besichtigungstermin Augen und Ohren offen. Oft können Sie die Wohnung nämlich nur ein einziges Mal anschauen.
- Schenken Sie auch der näheren Umgebung genügend Beachtung. Halten Sie Ausschau nach allfälligen Lärmquellen. Am besten lassen Sie sich von einer Vertrauensperson begleiten, denn vier Augen sehen mehr als zwei.
- Nehmen Sie alle Unterlagen an den Besichtigungstermin mit, so dass Sie diese dem Vermieter sofort in die Hand drücken können, wenn Ihnen die Wohnung wirklich gefällt. Das kann Ihnen einen zeitlichen Vorsprung gegenüber weiteren Wohnungsinteressenten verschaffen. Den persönlichen Bewerbungsbrief können Sie am nächsten Tag nachreichen.
Hilfe bietet hier unsere Checkliste «Passt die Wohnung?»
Der Datenschutz gilt auch bei den Anmeldeformularen für Mietwohnungen, daher sind nicht alle Fragen erlaubt. Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat entsprechende Empfehlungen erlassen. Der Vermieter darf nur diejenigen Auskünfte verlangen, die direkt mit dem Vertragsabschluss zu tun haben, die also für die Auswahl eines geeigneten Mieters nötig sind. Unproblematisch sind beispielsweise Fragen zu Name, Zivilstand, Adresse, Anzahl der Mitbewohner, Kinderzahl und zu grösseren Haustieren . Unzulässig sind Fragen zur Konfession, zur Dauer des Arbeitsverhältnisses und zu Krankheiten.
Der Jahreslohn muss nur auf 10'000 Franken genau angegeben werden. Von Vorteil ist, wenn die Miete nicht mehr als einen Drittel des Einkommens ausmacht; verdienen Sie weit mehr, können Sie die Angaben über Ihr Einkommen auch so formulieren: «mehr als 100'000 Franken». Fragen, die den Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten widersprechen, dürfen falsch beantwortet werden, ohne dass mit Konsequenzen gerechnet werden muss; mehr dazu unter www.edoeb.admin.ch.
Wer sich für eine Wohnung anmeldet, geht noch keinen Mietvertrag ein, sondern bekundet lediglich sein Interesse.
Einen Überblick bieten folgende Websites:
- www.alle-immobilien.ch
- www.comparis.ch
- www.homegate.ch
- www.immoclick.ch
- www.immoscout24.ch
- www.immostreet.ch
- www.newhome.ch
- www.urbanhome.ch
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