Ein Putzinstitut kann einem viel Arbeit abnehmen, wenn man die Wohnung reinigen lassen möchte. Man sollte jedoch nicht die erstbeste Firma engagieren. Hier die sieben wichtigsten Tipps:
- Holen Sie frühzeitig bei mehreren Reinigungsfirmen eine Offerte ein. Sie sollte gratis und unverbindlich sein. Adressen finden Sie im Telefonbuch und in Zeitungsinseraten. Hilfreich ist auch die Liste der regionalen Mitglieder des Verbands Schweizer Reinigungs-Unternehmen (Allpura).
- Offerten direkt am Telefon sind unseriös. Nur bei einer Besichtigung kann die Firma den Zustand der Wohnung beurteilen und seriös offerieren.
- Gute Vertreter lassen sich die ganze Wohnung zeigen. Sprechen Sie dabei folgende Punkte an: den Reinigungsumfang, wie er im Mietvertrag vorgeschrieben ist, die Übergabegarantie, den Putzzeitpunkt und die Haftung der Firma für allfällige Putzschäden.
- Verlangen Sie eine schriftliche Offerte. Diese sollte ein paar Tage nach dem Besichtigungstermin eintreffen. Zentraler Punkt ist der verbindliche Preis (inklusive Mehrwertsteuer). Wichtig ist zudem eine Übergabegarantie: Verlangt die Vermieterin eine Nachreinigung, putzt die Firma in diesem Fall ohne Zusatzkosten. In die Offerte gehören auch der Reinigungstermin, der Zeitpunkt der Wohnungsabgabe, die Zahlungsbedingungen und eine möglichst detaillierte Auflistung der Putzarbeiten.
- Bestehen Sie auf einer schriftlichen Auftragsbestätigung der ausgewählten Putzfirma. Sagen Sie den anderen Firmen erst dann ab, wenn Sie den Auftrag verbindlich vergeben haben.
- Das Putzen einer Drei- bis Vierzimmerwohnung kostet etwa 1100 bis 1300 Franken. Zusätzliche Aufwände wie das Shampoonieren von Spannteppichen verteuern das Reinigen. Bezahlen Sie nie den ganzen geschuldeten Betrag im Voraus. Verlangen Sie bei Barzahlung eine Quittung.
- Wenn Sie die billigste Firma wählen, sparen Sie zwar viel Geld, handeln sich am Zügeltag aber unter Umständen viel Ärger ein. Wer möglichst keine Probleme haben möchte, wählt mit Vorteil ein Reinigungsunternehmen, das von Bekannten empfohlen wird, oder holt bei ehemaligen Kunden Referenzen ein.
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Katharina Siegristist Anwältin und seit 2014 Redaktorin und Beraterin beim Beobachter. Mehr erfahren