Zusammen in Zürich in eine Fünfzimmerwohnung ziehen – das war der Traum der 21-jährigen Tashi Schläpfer und ihrer Freunde. Doch die drei Studentinnen und der Polizeiaspirant waren rasch ernüchtert: Grosse Wohnungen sind rar und teuer. «Und wegen unseres Alters befürchten viele Verwaltungen, dass wir dauernd laute Partys veranstalten», erzählt sie.

Hinzu kommt, dass Menschen in Ausbildung wenig Geld haben. Deshalb verlangte ein potenzieller Vermieter, dass sich Schläpfers Mutter verpflichte, für allfällige Schäden und ausstehende Mietzinse aller Mietenden aufzukommen Bürgschaft für Wohnung Solidarisch beim Mietvertrag haften? . Doch die Mutter winkte ab: «Für meine Tochter hätte ich schon mitgemacht. Aber ich wollte nicht auch noch für die anderen drei haften.»

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Die Gruppe hatte Glück. Die vier konnten zwei kleinere Wohnungen in einem Haus mieten, das Bekannten gehört. So teilten sie sich auf und nahmen je noch eine Mitbewohnerin hinzu. Doch alle Fragen waren damit noch lange nicht geklärt.

1. Mitmieter oder Untermieter?

Zusammen eine Wohnung mieten ist einfach, sich trennen wird aber schnell kompliziert. Ausziehen kann man zwar jederzeit. Solange der Name im Vertrag steht, kann der Vermieter von dieser Person Miete verlangen. Aus dem Vertrag gestrichen werden kann man nur mit Zustimmung der verbleibenden Mieterinnen und des Vermieters. Und die Wohnung ganz kündigen können nur alle Mieter gemeinsam.

Solche Probleme kann man in Wohngemeinschaften vermeiden, indem nur eine Person den Mietvertrag unterzeichnet. Tashi Schläpfer wählte eine Mischform mit ihren Kolleginnen: Sie unterschrieb zusammen mit einer Freundin den Hauptmietvertrag, die Dritte im Bunde zog als Untermieterin in die Wohnung ein. «So sind wir flexibel, wenn die Untermieterin wieder ausziehen will.»

Tipp: Ein schriftlicher Untermietvertrag über Mietdauer, Mietzins, Nebenkosten und weitere wichtige Punkte schafft Klarheit. Am besten verlangt man eine schriftliche Bestätigung des Vermieters, dass er mit den jeweiligen Untermieterinnen einverstanden ist.

2. Depot: Mietkautionsversicherung?

Für schmale Budgets klingt es attraktiv: statt ein Depot von bis zu drei Monatsmieten einzahlen nur jährlich etwa fünf Prozent davon als Versicherungsprämie abdrücken. Doch finanziell lohnt sich das nie. Die Versicherung schiesst das Geld für Mietrückstände oder Schäden nur vor, bezahlen muss am Schluss doch der Mieter. Das Geld, das für Verwaltungsgebühren und Prämien ausgegeben wird, ist also nicht investiert, sondern einfach verloren. Wer hingegen das Depot auf ein Sperrkonto einzahlt, erhält es am Ende der Mietdauer wieder zurück oder kann mit dem Geld allfällige Forderungen des Vermieters begleichen.

Tipp: Statt einer teuren Mietkautionsversicherung lieber bei Freunden oder Familie ein Darlehen aufnehmen. Oder wie Tashi Schläpfer das Sparschwein plündern, das sie von ihren Grosseltern bekommen hat.

3. Mängel?

Trotz Freudentaumel müssen die frisch Eingezogenen ihre neuen vier Wände sofort unter die Lupe nehmen. Gibt es irgendwo Mängel, Kratzer im Parkett oder eine defekte Herdplatte? Falls nichts im Übernahmeprotokoll steht, könnten die Mängel den neuen Mietern angehängt werden. Darum meldet man bestehende Mängel möglichst schnell per Einschreiben dem Vermieter. Das war kein Problem für Tashi Schläpfer. Ihre neue Vermieterin schaute bei der Wohnungsübergabe alle Mängel mit ihr an und listete in einem Protokoll die schon vorhandenen Schäden auf.

Tipp: Je nach Art des Defekts können Mieterinnen und Mieter verlangen, dass sie behoben werden, oder sogar, dass der Mietzins reduziert wird.

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4. Versicherungen?

Wenn junge Erwachsene in eine eigene Wohnung ziehen, müssen sie auch eine eigene Grundversicherung bei der Krankenkasse abschliessen. Das gilt auch für die Hausratversicherung. Die ist nicht obligatorisch, lohnt sich aber: Sie deckt grosse Schäden, die durch Elementarereignisse wie Feuer und Überschwemmungen entstehen können.

Sehr empfehlenswert ist auch eine Privathaftpflichtversicherung. Sie übernimmt Mieterschäden Wohnungsrückgabe Welche Schäden müssen Mieter zahlen? endgültig, Versicherte müssen ausser einem Selbstbehalt grundsätzlich nichts nachzahlen. Je nachdem, wo die Eltern versichert sind, braucht der Nachwuchs keine Versicherung. Manche gelten trotz Auszug der Kinder weiter bis zu einem bestimmten Einkommen oder Alter, andere nicht. Die allgemeinen Bedingungen sind massgebend. Es lohnt sich also, bei der Versicherung kurz nachzufragen.

Tipp: Vor dem Abschluss einer neuen Versicherung mehrere Offerten einholen und die Leistungen vergleichen.

Tashi Schläpfer wohnt nun seit einem Jahr in ihrer Wohngemeinschaft und fühlt sich sehr wohl: «Es ist für uns alle die erste WG, aber es läuft echt super. Wir besprechen, wer was erledigt, und nehmen Rücksicht aufeinander.» Wem würde es nicht gefallen, wenn man nur eine Etage nach unten zu gehen braucht, um Freunde zu besuchen?

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Wer in eine Wohngemeinschaft zieht, kann sich viel Ärger ersparen, wenn die wichtigsten Punkte geklärt sind. Beobachter-Mitglieder erhalten zahlreiche Tipps zur Untermiete, Versicherungen, Mietmängeln und nicht zuletzt drei Formulierungsvorschläge, die mit der Vermieterin separat vereinbart werden können.

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Nicole Müller, Ressortleiterin
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