Ein eisiger Wind pfeift um die Ecken, und das Thermometer bewegt sich unaufhaltsam nach unten. Wer in einem Altbau wohnt, weiss, was das bedeutet: Es wird ungemütlich oder teuer oder beides. Doch erstarren – sei es wegen der klirrenden Kälte oder des Schocks über die gesalzenen Heizkosten Hohe Nachforderung bei Nebenkosten Muss die Mieterschaft die Erhöhung zahlen? – müssen Sie nicht. Einige Gegenmassnahmen können Sie selbst umsetzen, und zwar für kleines Geld und ohne handwerkliche Hilfe.

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1. Zugluftstopper verwenden

Schon ein dünner Spalt zwischen Türflügel und Boden kann unangenehme Zugluft durchlassen. Abhilfe schaffen kann ein Zugluftstopper, also ein längliches, schweres Kissen, das man vor die Tür oder vor ein undichtes Fenster legt. Es verhindert, dass die Luft zirkuliert – etwa zwischen einem beheizten Zimmer und einem kühleren Nebenraum. Wer die Tür häufig verwendet, setzt am besten auf selbstklebende Dichtungen, etwa aus Silikon. Gewisse Wärmefänger lassen sich unter der Tür durchschieben und wirken beidseitig.

2. Fensterfolien anbringen

Vor allem einfach verglaste Fenster halten kalte Luft schlecht fern. Durchsichtige Energiesparfolien können helfen, die Fenster zu isolieren. Sie sind günstig und lassen sich von innen einfach über die Fensterscheiben spannen – und wieder entfernen. 

Wie lüfte ich im Winter?

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Im Winter herrscht drinnen oft dicke Luft – ausgelöst durch Schmutz oder zu hohe Feuchtigkeit. Wie man rasch für frische Luft sorgt.
Quelle: Beobachter Bewegtbild

3. Vorhänge verwenden

Heizwärme lässt sich bereits sparen, indem man die Vorhänge zieht. Vor allem schwere Stoffe verhindern, dass zu viel Wärme entwischt. Wer noch mehr Energie sparen will, setzt auf spezielle Thermo-Vorhänge oder -Rollläden oder kombiniert gleich beides. Wichtig ist, dass sie keine Heizkörper verdecken. Denn so staut sich die warme Luft an, und der Rest des Raumes bleibt kalt.

4. Fensterritzen abdichten

Nicht ganz dichte Fensterrahmen lassen sich mit selbstklebenden Dichtungsbändern isolieren. Die Bänder werden bei geöffnetem Fenster innerhalb des Rahmens angeklebt. Damit das Ganze gut hält, sollte man den Rahmen vor dem Aufkleben reinigen. Auch durch andere Spalten kann es ziehen, etwa durch die Fugen einer alten Holztreppe. Solche undichten Stellen lassen sich einfach mit Acryl oder Silikon ausbessern. Aber Vorsicht bei baulichen Veränderungen – im Zweifel muss die Vermieterin zustimmen. Und wenn es stark zieht, kann das auch ein mietrechtlicher Mangel sein, den sie beseitigen muss.

5. Heizkörpernische dämmen

Wenn ein Heizkörper in einer tiefen Nische der Aussenwand verschwindet, strahlt viel Wärme nach aussen und geht damit verloren. Die Lösung: Die Heizkörpernische dämmen. Das geht etwa mit einer mobilen Isolationsplatte aus dem Baumarkt, die man hinter die Heizung montiert. Die Elemente sind teils aus Aluminium und reflektieren so die Wärmestrahlung in den Raum.

Was sagt das Mietrecht?

1. Wann Mieter selbst Hand anlegen dürfen
Als Mieter dürfen Sie Ihre Wohnung einrichten und benutzen, aber nicht verändern, zumindest nicht ohne die Zustimmung der Vermieterin Renovationen Was Mieter dürfen - und was nicht . Konkret: Sie dürfen etwa Zugluftstopper unter der Tür platzieren, nicht aber den Parkett abspitzen, um eine Dämmfolie darunterzulegen. Wenn Sie das ohne Erlaubnis tun, droht schlimmstenfalls die Kündigung. 

Tipp: Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die verwendeten Utensilien ohne bleibende Schäden wieder abbauen können. Spätestens wenn Sie ausziehen Wohnungsrückgabe Welche Schäden müssen Mieter zahlen? , müssen Sie die Wohnung so abgeben, wie sie am Anfang war. Bei grösseren Arbeiten brauchen Sie das schriftliche Einverständnis der Vermieterin.
 

2. Wann die Vermieterin etwas unternehmen muss
Die Vermieterin kann zwar selbst entscheiden, ob sie Ihre Wohnung sanieren will oder nicht. Doch sie muss sie unterhalten und sich darum kümmern, dass die Räume nicht mangelhaft sind. Wenn die Wohnung bloss alt und – verglichen mit einem Neubau – nicht mehr so gut im Schuss ist, liegt grundsätzlich kein Mangel vor. Wenn es aber stark reinzieht, schimmelt oder zu kalt ist, schon. Dann muss die Vermieterin dafür sorgen, dass der Mangel verschwindet. Als angemessen gilt übrigens eine durchschnittliche Temperatur von 20 bis 21 Grad Celsius zwischen 7 und 23 Uhr, auf einem Meter ab Boden gemessen.

Tipp: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Vermieterin die Wohnung wegen eines Mangels unterhalten muss, schreiben Sie ihr am besten einen eingeschriebenen Brief und beschreiben Sie darin, inwiefern Sie in Ihrem Wohnen gestört werden. Verlangen Sie, dass das Problem behoben wird und Ihre Miete bis dahin reduziert wird. Nutzen Sie hierzu den Musterbrief «Mietmängel anzeigen und Hinterlegung androhen» (exklusiv für Beobachter-Abonnenten).
 

3. Was Sie tun können, wenn die Vermieterin bockt
Wenn die Vermieterin abwinkt oder Ihr Anliegen partout ignoriert, können Sie zur Schlichtungsbehörde gehen Teures Wohnen Höhere Miete? So wird geschlichtet und verlangen, dass der Mangel behoben und Ihr Mietzins reduziert wird. Um etwas Druck auf die Vermieterin auszuüben, können Sie ihr zunächst auch ankündigen, den Mietzins zu hinterlegen.

Tipp: Auf www.mietrecht.ch können Sie nachschauen, wer örtlich zuständig ist. Geben Sie dazu einfach Ihre Postleitzahl ein.

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