Der Bundesrat sei bereit, zu «prüfen», ob das Adoptionsgeheimnis zugunsten der leiblichen Eltern gelockert werden soll. Dies schreibt die Regierung in einer Antwort auf einen Vorstoss der Zürcher CVP-Nationalrätin Rosmarie Zapfl. Die Politikerin fordert, dass die leiblichen Eltern mit ihren zur Adoption freigegebenen Kindern Kontakt aufnehmen dürfen. Bedingung: Diese müssen einverstanden und erwachsen sein. Bisher ist ein solcher Kontakt nicht möglich.
Auslöser des Vorstosses ist ein Beobachter-Artikel: Er enthüllte, wie bis in die siebziger Jahre -unzählige Kinder ihren Müttern weggenommen und zur Adoption freigegeben wurden - weil sie unehelich geboren waren. Man könne «die Augen aber nicht vor der tragischen Situation der Mutter verschliessen, die ihr Kind in der Vergangenheit - allenfalls unter gesellschaftlichem Druck - zur Adoption freigegeben hat», so der Bundesrat.
Als Nächstes muss der Nationalrat entscheiden. 69 Parlamentarierinnen und Parlamentarier der grossen Kammer haben den Zapfl-Vorstoss unterschrieben.
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Adoptionsgeheimnis: Bundesrat geht über die Bücher
AdoptionsgeheimnisBundesrat geht über die Bücher
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Reaktion auf einen Beobachter-Bericht: Der Bundesrat will nun prüfen, ob «gefallene Mädchen» ihre Kinder kennen lernen dürfen.
Von Christoph Schilling
Veröffentlicht am 26.09.2006
Veröffentlicht am 26.09.2006
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