Nein. Wenn die Mutter das Haus ohne Gegenleistung überträgt, handelt es sich rechtlich um eine Schenkung . Grundsätzlich gilt: Geschenkt ist geschenkt. Weder die Mutter noch das Heim noch eine Behörde können diese Schenkung rückgängig machen.

Nur in Ausnahmefällen könnte die Mutter selbst das Geschenkte zurückverlangen: zum Beispiel, wenn Sie eine schwere Straftat gegen sie begehen oder wenn mit der Schenkung eine Auflage verbunden ist, die Sie nicht erfüllen.