Ich fühle mich wie eine Schwerverbrecherin», sagt Silvia Crivelli. Dabei wollte sie nur arbeiten. Und weil sie das tat, wird sie als «Scheininvalide» verdächtigt.

Im August 2012 hat ihr die Invalidenversicherung mitgeteilt, ihre 70-Prozent-Rente sei bis auf Weiteres sistiert – wegen einer Meldepflichtverletzung. Bei einer Kontrolle sei aufgefallen, dass Crivelli in den letzten Jahren ein Einkommen erzielt hatte. Darum verdächtigt man die 44-Jährige, sie habe die Rente zu Unrecht bezogen.

Crivelli versteht die Welt nicht mehr. Zwar hat sie tatsächlich gearbeitet, jedoch erst nach Rücksprache mit der IV. «2008 habe ich telefonisch gefragt, ob ich trotz IV-Rente arbeiten dürfe», sagt sie. Damals sei ihr mitgeteilt worden, dass eine Tätigkeit im Rahmen von 30 Prozent – als Ergänzung zur 70-Prozent-Rente – kein Problem sei.

Die Auskunft stimmte die alleinerziehende Mutter einer Tochter im Teenageralter zuversichtlich: Sie würde ihre Finanzen endlich in den Griff bekommen. Denn sie hatte Schulden aus früheren Jahren, als Renten und Alimente noch tiefer waren. «Mit dem aktuellen Einkommen hätte ich leben können. Aber auf den Schulden blieb ich sitzen», sagt Crivelli. Um diese abzutragen, hat die Aargauerin nach dem Bescheid der IV Jobs im Gastgewerbe angenommen – was ihr einige Diskussionen mit ihrem Arzt bescherte. Er schrieb Crivellis Anwalt: «Trotz wiederholter Anmahnungen durch mich setzte die Patientin beide Hände über das tolerable Mass ein.»

IV Aarau klärt seit zehn Monaten ab

Aus der Sicht des Handchirurgen hat Silvia Crivelli wegen der Arbeit als Kellnerin ihre Gesundheit gefährdet. Die IV sieht das genau umgekehrt: Weil Crivelli gearbeitet hat, geht die IV davon aus, dass sich ihre Gesundheit verbessert habe.

Seit rund zehn Monaten klärt die IV-Stelle Aarau ab, ob Crivelli weiterhin Anspruch auf eine Rente hat. Wie lange sich das Verfahren noch hinzieht, will die IV nicht sagen. Die lange Bearbeitungszeit begründet sie mit Crivellis langer Krankengeschichte, die zahlreiche Abklärungen nötig mache.

Eine lange Krankengeschichte hat Crivelli wahrhaftig hinter sich. In den letzten 24 Jahren musste sie mehr als 60 Operationen über sich ergehen lassen. Eine starke Arthrose macht ihr zu schaffen, sie hat Probleme mit den Handgelenken, den Füssen, den Knien und Schultern. Die nächsten Operationen wären laut ihrem Arzt bereits fällig. Ohne tägliche Medikamente geht es nicht. «Wie man trotzdem annehmen kann, ich sei ein gesunder Mensch, ist mir schleierhaft», sagt sie.

Doch auch das Versicherungsgericht sieht Anhaltspunkte dafür, dass sich die Arbeitsfähigkeit der 44-Jährigen in den letzten Jahren verbessert habe. Zudem findet das Gericht, das Interesse der IV, Missbräuche zu verhindern, sei stärker zu gewichten als Silvia Crivellis Interesse, nicht in eine Notlage zu geraten.

Juristisch mag die Einstellung der Rentenzahlungen korrekt sein, für Silvia Crivelli jedoch ist sie verheerend. Der Schuldenberg wächst, Heizöl konnte sie während des gesamten Winters keines beziehen. Und weil ihr das Geld für die Prämien der Krankenkasse fehlte, stellte diese ihre Leistungen ein. Dabei wäre die Frau dringend darauf angewiesen.

Wegen des IV-Verfahrens hat auch die Suva ihre Zahlungen eingestellt. In diesen Monaten musste die Aargauerin mit jeweils rund 1800 Franken auskommen.

Die Anstrengungen für ein schuldenfreies Leben haben Silvia Crivelli an den finanziellen Abgrund geführt. Obwohl sie stets überzeugt war, alles richtig zu machen. Mit wenigen Abweichungen hielt sie sich an das Arbeitspensum von 30 Prozent. Bei der ersten Nachfrage der IV im Mai 2012 hat sie alle Einkünfte offengelegt.

Die Auskunft der IV war sachlich falsch

Das Problem: Die telefonische Auskunft aus dem Jahr 2008 war falsch. Zwar ist bei einer 70-Prozent-Rente tatsächlich eine Teilzeitbeschäftigung zulässig. In Crivellis Fall aber wird der IV-Grad nach der gemischten Methode berechnet. Diese wird bei Personen angewendet, die Teilzeit gearbeitet haben. Der IV-Grad entspricht dabei einer Kombination aus den Einschränkungen in den Bereichen Arbeit und Haushalt. Bei Crivelli ging die IV von einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit aus – eine ergänzende Arbeitstätigkeit ist da nicht vorgesehen.

Der 44-Jährigen war das nicht erklärt worden. Ein Gespräch mit der IV kam erst zustande, als sich der Beobachter einschaltete. Crivelli versteht die Einstellung der Rentenzahlungen bis heute nicht. «Ich wollte mich schliesslich nicht bereichern, sondern nur meine Schulden abarbeiten.» Durch das rigorose Vorgehen der IV ist sie mittlerweile der Ansicht, dass man besser nicht an seine Grenzen geht. «Sonst läuft man nur Gefahr, als Betrüger zu gelten.»