Ja. Als Auslosung bezeichnet man eine besondere Form der Rückzahlung von Anleihen. Anstatt an einem festen einmaligen Rückzahlungstermin wird die Schuld in Teilquoten zurückgekauft. Die zu tilgenden Schuldverschreibungen werden anhand der Seriennummer ausgelost.

Im Fachjargon heissen solche Anleihen «callable bonds». Dies bedeutet, dass der Herausgeber der Obligationen (Schuldner) das Privileg hat, die Schuld oder einen Teil davon vor dem Fälligkeitsdatum zu tilgen. Diese Rückzahlung kann zu pari, also zu 100 Prozent, oder einem höheren Kurs erfolgen, sofern die Anleihensbedingungen dies vorsehen. Dabei spielt weder der aktuelle Marktkurs der Obligation noch Ihr persönlicher Einstandspreis eine Rolle.

In der Regel notiert der Börsenkurs der betroffenen Anleihen deutlich über 100 Prozent. Denn wenn das Papier unter pari gehandelt würde, könnte der Schuldner die Obligationen am Markt günstiger zurückkaufen.

Auslosungen erfolgen typischerweise in einem Umfeld tiefer Zinsen. Ist der Schuldner weiterhin auf Fremdkapital angewiesen, kann er neue Anleihen zu aktuellen, niedrigeren Zinsen am Markt platzieren und sich damit günstiger refinanzieren.

Vorsicht bei Fremdwährungen

Wenn Sie die aus Anlegersicht oft ungünstige Auslosung künftig ausschliessen möchten, klären Sie die Bedingungen der Rückzahlung im Vorfeld der Zeichnung beziehungsweise des Kaufs der Obligation ab.

Alle relevanten Bestimmungen sind im Emissionsprospekt vermerkt. Sollten Sie diesen nicht auffinden können, fragen Sie den Kundenberater Ihrer Hausbank. Wenn dieser konkrete Anleihen zum Kauf empfiehlt, sollte er Sie auf die Rückzahlungsmodalitäten aufmerksam machen. Natürlich sind Letztere nicht das einzige Kriterium beim Erwerb einer Anleihe. Entscheidend ist die Qualität des Schuldners.

Übrigens: Das Währungsrisiko trägt stets der Anleger. Falls Sie unnötige Devisenwechsel verhindern möchten, empfiehlt sich ein Fremdwährungskonto.