Sie wickeln morgens Kinder, kochen mittags das Essen und pflegen abends vielleicht noch die Grosseltern. Wer Kinder erzieht oder Angehörige pflegt, arbeitet viel. Geld gibt es keines dafür. Und das hat Langzeitfolgen.  

Im Durchschnitt erhalten Frauen in der Schweiz einen Drittel weniger Altersrente als Männer. Das liegt hauptsächlich an der Pensionskasse: Wenn eine Mutter weniger arbeitet, weil sie Kinder betreut, spart sie weniger Geld für das Alter an.

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Die SP-Ständerätin Mathilde Crevoisier Crelier wollte das ändern. Sie forderte mit einer Motion, dass die Pensionskasse unbezahlte Care-Arbeit versichert. Das System sollte wie bei der AHV funktionieren, wo es bereits Erziehungs- und Betreuungsgutschriften gibt.

Über Care-Gutschriften wird gar nicht erst diskutiert

«Im Ruhestand verdoppelt sich der durchschnittliche Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern schlagartig von 16 Prozent Lohnunterschied auf 31 Prozent Rentenunterschied», sagte Mathilde Crevoisier Crelier im Ständerat. Frauen müssen im Schnitt mit 36’108 Franken über die Runden kommen – Männer mit 52’488 Franken.

Die Sozialkommission des Ständerats allerdings mochte über den Vorstoss «gar nicht gross diskutieren», wie Präsident Erich Ettlin sagte. «Wie finanziert man das?», fragte er rhetorisch. 

Auch der Bundesrat hatte argumentiert, unbezahlte Arbeit über die Pensionskasse zu versichern, passe nicht in das bestehende System. Er warnte vor hohen Zusatzkosten für Unternehmen und Angestellte sowie falschen Anreizen, weniger zu arbeiten.

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Zweite Säule stärken: Bundesrat fasst einen Auftrag

Vom Tisch ist das Thema Frauen und Vorsorge nicht. Der Ständerat hat dem Bundesrat am Montag einen neuen Auftrag erteilt. Er soll aufzeigen, wie sich die zweite Säule weiterentwickeln soll. Konkret soll er dafür sorgen, dass bereits vor dem 25. Altersjahr mit dem Sparen in der zweiten Säule begonnen werden kann.

Die Sozialkommission hat Vorschläge, wie die Rente von Leuten verbessert werden soll, die Teilzeit arbeiten. «Dabei sind insbesondere eine Absenkung der Eintrittsschwelle sowie des Koordinationsabzugs und die Versicherung des Lohns von Mehrfachbeschäftigten, deren gesamter Jahreslohn die Eintrittsschwelle überschreitet, zu berücksichtigen», so Kommissionspräsident Ettlin. Zudem soll das freiwillige Sparen mit der dritten Säule gefördert werden. 

So optimieren Sie Ihre Altersvorsorge – vier Tipps

Klar ist anhand der skizzierten Massnahmen: Die Schweizer Politik will es primär den Frauen selber überlassen, ihr Risiko für Altersarmut zu senken. Sie sollen früher anfangen zu sparen und mehr zur Seite legen. 

Schon heute gibt es Wege, wie Sie Ihre finanzielle Situation innerhalb des bestehenden Systems selbst verbessern können:

  • AHV-Lücken schliessen: Wenn Ihnen Beitragsjahre zwischen dem 21. und 64. Lebensjahr fehlen, kürzt das Ihre Rente ein Leben lang. Fragen Sie bei der AHV nach, ob Sie Lücken haben. Verpasste Beiträge aus den letzten fünf Jahren können Sie nachträglich einzahlen.
  • Die richtige Pensionskasse wählen: Der sogenannte Koordinationsabzug bestraft alle, die Teilzeit arbeiten. Wenn Sie Ihre Stelle wechseln, wählen Sie am besten ein Unternehmen mit einer fortschrittlichen Pensionskasse, das auf diesen Abzug verzichtet oder wo er für Teilzeitbeschäftigte zumindest reduziert wird. Zudem hilft es, wenn Sie Ihr Arbeitspensum auf mindestens 60 bis 70 Prozent erhöhen.
  • In die Säule 3a einzahlen: Mit der privaten Vorsorge können Sie Lücken schliessen, falls Sie es sich leisten können. Der Staat unterstützt Sie dabei mit Steuerabzügen. Achtung: Wer gar kein eigenes Erwerbseinkommen hat, darf kein Geld in die Säule 3a einzahlen.
  • Finanzen in der Partnerschaft regeln: Wenn Sie im Konkubinat leben, sollten Sie vorsorgen. Nach fünf gemeinsamen Jahren können Sie Ihre Partnerin oder Ihren Partner bei der Pensionskasse als Begünstigte anmelden. Regeln Sie in einem Vertrag fair, wer bei einer Trennung wie viel Geld erhält. Wenn Sie verheiratet sind und wegen der Care-Arbeit kürzergetreten haben, haben Sie einen klaren gesetzlichen Vorteil: Bei einer Scheidung teilt das Gericht alle Vorsorgegelder aus der AHV, der Pensionskasse und der Säule 3a hälftig auf. Das gleicht den finanziellen Verlust aus.

In Anbetracht des politischen Gegenwinds zog SP-Ständerätin Mathilde Crevoisier Crelier ihre Motion zurück. «Jedoch in der Hoffnung, dass die Massnahmen der nächsten Reform es endlich ermöglichen werden, diese erhebliche Lücke zu schliessen, die in einem modernen Rentensystem eines wohlhabenden Landes wie dem unseren keinen Platz mehr haben sollte.» Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider kündigte an, noch vor Ende Jahr Vorschläge vorzulegen. 

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 2. Juni 2026 veröffentlicht.