Wer aufgrund seiner Bewerbung eine ausgeschriebene Stelle zugesprochen erhält, möchte vielleicht im Rahmen einer kurzen Bedenkzeit nochmals die wichtigsten Punkte eines Jobwechsels durchgehen. Dumm nur, wenn die designierte Arbeitgeberin diesen Wunsch als Desinteresse interpretiert und ihre Zusage zurückzieht.

Ob man die Anstellung in einem solchen Fall doch nicht erwirken kann, sagt Beobachter-Expertin Rosmarie Naef – in der neusten Ausgabe von «Ein Fall für SRF 3 – Recht verdrehte Rechtsfälle».

Die 3 wichtigsten Tipps bei der Stellensuche:

  1. Bewerbungsdossier: Sie sollten dem zukünftigen Arbeitgeber eine perfekte Arbeit präsentieren. Achten Sie darauf, dass es vollständig ist und Sie Ihre Angaben sauber und übersichtlich präsentieren. In ein vollständiges Bewerbungsdossier gehören ein Motivationsschreiben, ein Lebenslauf sowie Zeugnisse und Diplome.
  2. Vorstellungsgespräch: Eine gute Vorbereitung ist das A und O eines erfolgreichen Vorstellungsgesprächs. «Wer bin ich? - Was kann ich? - Was will die Firma? - Was will ich?» – Das wird der Inhalt des Vorstellungsgesprächs sein.

    Machen Sie eine Standortbestimmung und setzen Sie sich Ziele für das Gespräch: Welche Seiten Ihrer Persönlichkeit wollen Sie rüberbringen? Welches sind Ihre Stärken und Schwächen? Was haben Sie dem Unternehmen zu bieten? Welche Erwartungen haben Sie an Ihren neuen Job? Was ist Ihnen wichtig, was weniger? Welche Informationen brauchen Sie noch für Ihre Entscheidung?
  3. Vorstellungskosten: Sie haben keinen Anspruch auf Ersatz Ihrer Spesen (z.B. Reisekosten), ausser Sie hätten dies ausdrücklich mit dem potentiellen Arbeitgeber vereinbart. Immerhin: Falls Sie im bereits gekündigten Arbeitsverhältnis auf Stellensuche gehen, muss Ihnen der gegenwärtige Arbeitgeber freie Zeit zur Stellensuche gewähren.