Während seiner Arbeitslosigkeit war Stephan Murer nie untätig. Neben der Arbeitssuche bildete er sich weiter und suchte sich temporäre Jobs. Unter anderem arbeitete er knapp drei Wochen in einer Firma, die dann Betriebsferien machte. Zwei Wochen nach den Betriebsferien konnte er nochmals für zwei Monate beim besagten Unternehmen arbeiten.
Die Arbeitslosenkasse weigerte sich dann aber, ihm für die Zeit zwischen den beiden Arbeitseinsätzen Taggelder auszuzahlen. Wenn ein Arbeitsverhältnis vor den Betriebsferien endet und es danach erneut zu einem Arbeitseinsatz beim gleichen Arbeitgeber kommt, müsse während des Unterbruchs die Firma zahlen, hiess es. Die Arbeitslosenkasse stützte sich dabei auf eine Weisung des Staatssekretariats für Wirtschaft.
Dieses Vorgehen ist in jenen Fällen gerechtfertigt, wo der Arbeitgeber den Anstellungsunterbruch eigens herbeiführt, damit er in den Betriebsferien keinen Ferienlohn bezahlen muss. Doch Stephan Murer erhielt die beiden Einsätze unabhängig voneinander durch ein Stellenbüro vermittelt. Der Beobachter riet Murer, der Kasse diesen Sachverhalt nochmals schriftlich zu schildern und eine Bestätigung des Arbeitgebers beizulegen. Mit Erfolg. Die Kasse betonte aber, dass Stephan Murer die Nachzahlung nur erhalte, weil beide Einsätze über ein offizielles Stellenvermittlungsbüro liefen. Hätte ihn die Einsatzfirma direkt angestellt, wäre die Kasse hart geblieben.
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Arbeitslosen-Taggelder: Die Kasse stimmt wieder
Arbeitslosen-Taggelder
Die Kasse stimmt wieder
Lesezeit: 1 Minute
Die Arbeitslosenkasse wollte für die Zeit zwischen zwei Temporäreinsätzen kein Taggeld bezahlen. Stephan Murer suchte Rat beim Beobachter – und bekam sein Geld.
Von Karin von Flüe
Veröffentlicht am 14. Februar 2005 - 16:34 Uhr
Veröffentlicht am 14. Februar 2005 - 16:34 Uhr