- Der Arbeitgeber darf Kleidervorschriften nur dann erlassen, wenn die Interessen des Unternehmens dies nachweislich erfordern.
- Mitarbeitende mit Kundenkontakt repräsentieren das Unternehmen – sie müssen sich deshalb dem Stil der Firma anpassen.
- Tattoos sollte man am besten an Körperteilen anbringen lassen, die von der Kleidung verdeckt werden können.
- Der Chef darf den Angestellten das Tragen von Kleidungsstücken oder Anstecknadeln mit politischen Botschaften verbieten, weil politische Propaganda das Betriebsklima beeinträchtigen kann.
- Ist das Tragen einer Uniform vorgeschrieben, muss sie vom Arbeitgeber bezahlt und gereinigt werden.
- Arbeitnehmer dürfen nicht zum Tragen entwürdigender Kleidung gezwungen werden. Wer sich wehrt, darf keine beruflichen Nachteile erleiden.
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