Der Mann muss hinaus ins feindliche Leben, drinnen waltet
die züchtige Hausfrau: Ein Weltbild frei nach Schillers
«Glocke» mag die Verwaltungsrichter des Kantons
Freiburg inspiriert haben.
Jedenfalls kamen sie zum Schluss, dass die im Freiburgischen
wohnhafte und erwerbstätige Edith Felser, Mutter dreier
Teenager, keinen Anspruch auf Kinderzulagen habe. Diese stünden
vielmehr dem im Kanton Bern erwerbstätigen Vater zu.
So wolle es das kantonale Kinderzulagengesetz, argumentierten
die Richter, und ausserdem entspreche die traditionelle Rollenverteilung
«einer historischen und bis heute geltenden soziologischen
Realität».
Auf Anraten des Beobachters reichte Edith Felser eine staatsrechtliche
Beschwerde beim Bundesgericht ein und berief sich auf das
Diskriminierungsverbot in der Verfassung.
Kürzlich erhielt sie positiven Bescheid: Für
die Ungleichbehandlung der Ehegatten gebe es «keinen
zulässigen Grund», hielt das höchste Gericht
des Landes fest.
Das Urteil wirkt sich auf die künftige Praxis aus:
Bei Berufstätigkeit beider Ehegatten sind die Kinderzulagen
von dem Elternteil zu beziehen, der im Wohnsitzkanton arbeitet.
Edith Felser ist zufrieden: «Ich freue mich, dass ich
auch für andere betroffene Frauen ein Stück Gleichberechtigung
erkämpfen konnte.»