• Wer nach der Lehre arbeitslos wird, muss sich spätestens am ersten Werktag der Arbeitslosigkeit bei der Gemeinde oder beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Lehrabgänger bekommen maximal 400 Taggelder.
  • Die Höhe des Taggeldes berechnet sich aufgrund des Pauschalansatzes für Absolventen einer Berufslehre, es sei denn, der Lehrlingslohn sei höher gewesen.
  • Der Pauschalansatz beträgt 127 Franken pro Tag. Davon werden 80 Prozent als Taggeld ausbezahlt. Allerdings müssen Lehrabgänger unter 25 Jahren, die keine Kinder haben und direkt nach der Lehre arbeitslos werden, noch eine weitere Kürzung hinnehmen. Ihr Taggeld wird auf Fr. 50.80 halbiert.
  • Für Jugendliche, die sich ohne Berufsabschluss arbeitslos melden (Lehrabbrecher, Schulabgänger), liegt der Pauschalansatz noch tiefer. Zudem müssen sie 120 Wartetage überstehen: In dieser Zeit erhalten sie keine Leistungen, müssen aber alle Pflichten erfüllen (Kontrollpflicht, Arbeitsbemühungen und anderes).