Der Brief listet in schönstem Amtsdeutsch auf, warum Kurt Schwaller zwölf Tage lang kein Geld erhält. «Gestützt auf Art. 30 Abs. 1 lit. d, Abs. 2 und 3 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) und Art. 45 der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV)…» – und so geht es zwei A4-Seiten lang weiter.

Der Sachverhalt dahinter ist ganz einfach. Das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga) Baselland hatte Kurt Schwaller zur Teilnahme am Kurs «55 plus – zu jung, um pensioniert zu sein» verpflichtet. Doch Schwaller, 63½-jährig und seit rund einem Jahr arbeitslos, will nicht. «Der Kurs bezweckt angeblich die ‹rasche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt›. Aber ich glaube, es geht vor allem darum, dem Kursinstitut zu mehr Aufträgen zu verhelfen. Wer stellt jemanden an, der in anderthalb Jahren pensioniert wird?» Kurt Schwaller meldete darum dem zuständigen regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Pratteln BL, er werde während des Kurses kontrollfreie Tage beziehen, also Ferien, die ihm zustehen. Als Reaktion verfügte das Kiga die zwölf Einstelltage, an denen er kein Taggeld erhält.

Nur zehn Kilometer weiter östlich wäre das nicht passiert. «Bei älteren Arbeitslosen üben wir keinen Druck mehr aus», sagt Susanne Meier, Leiterin des RAV Rheinfelden AG, «das wäre doch beschämend.» Der Standortbestimmungskurs ist im Kanton Aargau für jüngere Stellensuchende obligatorisch, für über 60-Jährige hingegen freiwillig. Sicher werde jeder Fall individuell beurteilt, sagt Meier, «aber der gesunde Menschenverstand muss doch über irgendwelchen Prinzipien stehen».

«Druck auf ältere Arbeitslose auszuüben wäre doch beschämend.»

Susanne Meier, Leiterin des RAV Rheinfelden

Die Baselbieter RAV hingegen sind «der festen Überzeugung, dass solche Kurse sinnvoll sind», sagt Madeleine Weisskopf, Leiterin der Kiga-Abteilung Ergänzende Massnahmen. 63-Jährige könnten sich nicht gleich bewerben wie 40-Jährige, deshalb gebe es einen speziellen Kurs. Viele seien zuerst skeptisch, bewerteten den Kurs dann aber sehr gut. «Manchmal muss man die Leute zu ihrem Glück zwingen», sagt Weisskopf. «Wenn sich jemand seit 30 Jahren nicht mehr bewerben musste, kann ein Kurs zum Thema Bewerbungstechnik sinnvoll sein, auch gegen den Willen des Klienten», ergänzt Philippe Zürcher im Namen aller RAV des Kantons Bern.

Nur ein bedauerndes Lächeln

«Ich bemühe mich nach Kräften um einen neuen Job», entgegnet der gelernte Chemikant Schwaller, den die Ciba nach über 30 Dienstjahren auf die Strasse gestellt hatte. «Monatelang bin ich persönlich bei allen Firmen vorbeigegangen, die in Frage kommen.» Mehr als ein bedauerndes Lächeln schaute dabei nicht heraus.

«Man muss den Tatsachen ins Auge blicken», sagt Vivian Biner, Chef des Arbeitsamts des Kantons Schaffhausen, «die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind für über 60-jährige Arbeitssuchende nicht mehr so gross.» Diese Tatsache berücksichtigen zahlreiche RAV, die der Beobachter nach ihrer Praxis bei 63- oder 64-jährigen Stellenlosen befragte. «Wir begnügen uns in der Regel damit, auf Temporärstellen oder Ferienaushilfen aufmerksam zu machen», sagt Christoph Marti, stellvertretender Leiter des RAV Glarus. Fast nie werde jemand zu einem Kurs verknurrt, «denn bei fehlender Motivation bringt der Kurs auch nichts». Heinz Erb, Leiter aller Thurgauer RAV, ergänzt: «Wir müssen das Geld gezielt einsetzen.» Denn ein Kurs kostet pro Teilnehmer gegen 2000 Franken.

Nicht zuletzt deshalb diktieren die Vorschriften, dass Arbeitslose nur dann zu Kursbesuchen gezwungen werden können, wenn dadurch ihre «Vermittlungsfähigkeit verbessert» werden kann, zudem muss «der zeitliche und finanzielle Aufwand mit dem angestrebten Ziel in einem vertretbaren Verhältnis» stehen. Auch wenn die im Brief an Schwaller aufgelisteten Paragraphen etwas anderes suggerieren: Es gibt einen Ermessensspielraum für den RAV-Berater – der gesunde Menschenverstand ist nicht verboten.