Bring dein eigenes Gerät», heisst der Trend, «Bring your own device». Angestellte sollen ihr eigenes Handy, Tablet oder ihren Laptop für die Firma nutzen. Die Vorteile für den Arbeitgeber sind klar: Er kann Kosten sparen – und darüber hinaus von der dauernden Erreichbarkeit der Mitarbeitenden profitieren.

«Bring your own device», kurz BYOD, hat aber auch Nachteile. Regelungen fehlen oder sind unklar – und so sind Konflikte fast unvermeidlich. Zudem ist lückenlose Erreichbarkeit nicht erlaubt und kann auf die Dauer krank machen. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer trägt die Kosten?

In unserer Firma gibt es wenig Platz. Es wird deshalb erwartet, dass wir von zu Hause aus arbeiten. Ich finde das super. Mein Chef verlangt aber, dass ich mir dafür einen eigenen Laptop kaufe. An den Kosten will er sich nicht beteiligen. Muss ich das akzeptieren?

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die benötigten Arbeitsgeräte zur Verfügung stellen. Einvernehmlich und ausdrücklich können Sie mit dem Chef aber auch etwas anderes abmachen – etwa, dass Sie die Anschaffungskosten (teilweise) selber tragen.
 

Ich nutze mein Handy geschäftlich und privat. Ich finde, dass der Arbeitgeber zumindest einen Teil der Abokosten vergüten sollte. Richtig? 

Ja. Wenn Sie ein privates Gerät geschäftlich nutzen, muss die Firma Sie angemessen dafür entschädigen. Gemäss Obligationenrecht muss sie die «notwendig entstehenden Auslagen» und «erforderlichen Aufwendungen» im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsvertrag vergüten. Dazu gehören auch die Abokosten eines geschäftlich genutzten Mobiltelefons. Die Kosten werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich in dem Verhältnis aufgeteilt, wie das Gerät privat oder eben geschäftlich genutzt wird. Idealerweise vereinbart man den Verteilschlüssel oder eine Pauschale im Voraus – so lassen sich Auseinandersetzungen vermeiden.
 

Ich nutze meinen privaten Laptop für die Firma, denn er ist viel schneller als der alte Computer an meinem Arbeitsplatz. In nächster Zeit muss ich aber meine Softwarelizenzen erneuern und die Harddisk ersetzen. Kann ich vom Chef eine Kostenbeteiligung verlangen?

Ja. Auch wenn der Arbeitgeber den Einsatz privater Geräte nicht ausdrücklich angeordnet hat: Solange er davon weiss und es auch toleriert, muss er sich an Ihren laufenden Kosten beteiligen. Es gilt auch hier: Die Kostenbeteiligung erfolgt grundsätzlich nach dem Mass, wie Sie den Laptop für die Arbeit einsetzen.

Verlust, Beschädigung und Datensicherheit – wer haftet?

Der Chef fordert, dass ich auf Geschäftsreisen stets erreichbar bin. Darum nutze ich mein privates Smartphone auch geschäftlich. Leider wurde es mir nun in Singapur aus der Aktentasche geklaut. Muss die Firma ein neues zahlen?

An sich ja. Denn der Arbeitgeber trägt das Diebstahlrisiko bei einem Arbeitsgerät während eines geschäftlichen Einsatzes. Je nach Mass Ihres eigenen Verschuldens müssen Sie sich allerdings an den Wiederbeschaffungskosten beteiligen oder diese selber tragen. Beispielsweise dann, wenn Sie die Aktentasche unbeaufsichtigt haben liegen lassen.

Das Gleiche gilt übrigens, wenn ein privates Gerät während einer geschäftlichen Nutzung beschädigt wird. Der Arbeitgeber muss den Schaden so weit übernehmen, als Sie nicht selber ein Verschulden trifft.
 

Ich benutze meinen privaten Laptop für die Arbeit. Leider habe ich keine Firewall installiert und deshalb einen Trojaner eingefangen. Der hat die privaten und die geschäftlichen Daten völlig zerstört. Die Firma will mich auf Schadenersatz verklagen. Kann sie das?

Es kommt darauf an. Entscheidend ist die Schwere Ihres Verschuldens. Dieses wird nach den konkreten Umständen beurteilt. Relevant sind insbesondere Ihre Fachkenntnisse und Fähigkeiten sowie eine allfällige Mitverantwortung des Arbeitgebers.

Ihr Verschulden wird als schwer beurteilt, wenn Sie gegen klare Nutzungsbestimmungen des Arbeitgebers verstossen haben.

Nur ein leichtes Verschulden wird angenommen, wenn die Firma keine oder unvollständige Weisungen zur Nutzung privater Geräte gemacht hat. Denn der Support von Arbeitsgeräten liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers.

Vermischung von Arbeit und Freizeit – Achtung, Stress!

Bei uns in der Firma haben wir immer Stress. Man erwartet, dass ich auch am Wochenende oder in den Ferien am privaten Smartphone Geschäftsmails beantworte. Ich fühle mich häufig ausgebrannt. Was kann ich tun?

Sprechen Sie mit dem Arbeitgeber. Wenn private Geräte auch für die Arbeit benutzt werden, gibt es häufig eine Vermischung von Privat- und Berufssphäre. Das kann auf Dauer ungesund werden. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht. Er muss auf Ihre Gesundheit gebührend Rücksicht nehmen. Im Übrigen: Regelmässige Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten. Vorübergehende Sonntagsarbeit (das heisst zwischen Samstag 23 Uhr und Sonntag 23 Uhr) muss der Arbeitgeber mit einem Lohnzuschlag von 50 Prozent entschädigen.

Wenn Sie in den Ferien Arbeit leisten und sich daher nicht erholen können, muss der Arbeitgeber die Ferien nochmals gewähren oder – ausnahmsweise – am Ende des Arbeitsverhältnisses auszahlen.

Mehr zu den Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis bei Guider

Welche Loyalität darf der Arbeitgeber einfordern? Welche Rechte hat man, wenn man sich im Mitarbeitergespräch oder bei der Leistungsbeurteilung ungerecht behandelt fühlt? Darf der Chef private Mails mitlesen? Beobachter-Abonnenten wissen, welche Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis gelten und können sich wehren, wenn es die Situation erfordert.

Buchtipp
Arbeitsrecht – Alles von der Stellensuche bis zur Kündigung
Buchcover Arbeitsrecht