Es gab Bami Goreng, aber nicht zu scharf. Nationalrat Luzi Stamm, seine pflegebedürftigen Eltern sowie Politiker der SVP assen im Oktober 2008 regelmässig in Stamms Elternhaus in Baden. Es war Wahlkampf. Stamm wollte Aargauer Regierungsrat werden. Das Bami Goreng hatte aber nicht der Rechtsanwalt und erfolgreiche Politiker bezahlt, sondern May Ling Loeu, die Haushaltshilfe aus Malaysia, alleinerziehende Mutter dreier Kinder und Pflegerin von Stamms Eltern. Sie hatte das Geld vorgeschossen, weil das Haushaltsgeld nicht mehr reichte. Genau wie am Tag zuvor. Bis Ende Oktober summierten sich Loeus Auslagen auf CHF 209.60. Mit Quittungen belegtes Geld, das Nationalrat Luzi Stamm aber nicht vergüten wollte. Bis Ende 2010 das Arbeitsgericht einschritt.

«Stillschweigend akzeptiert»

May Ling Loeu begann bereits 1999 für Luzi Stamms Eltern zu arbeiten. Zuerst als Putzfrau, dann als Haushaltshilfe, die letzten Monate auch als Pflegerin, denn der fast 90-jährige Medizinprofessor Heinrich Stamm und seine Frau brauchten immer mehr Betreuung. Ab 2007 erhielt Loeu einen Monatslohn von 3000 Franken für 30 bis 36 Arbeitsstunden pro Woche – stets ohne schriftlichen Arbeitsvertrag.

Doch im März 2008 wurde alles anders. Nun war Loeu an drei Tagen rund um die Uhr für Haushalt und Betreuung zuständig – nicht mehr 36, sondern durchschnittlich 72 Stunden pro Woche. Alles zum unveränderten Lohn von 3000 Franken. Die neuen Arbeits- und Präsenzzeiten hatte die zweite Betreuerin im Hause Stamm vorgeschlagen. Die Schweizerin und Bekannte der Familie war Anfang 2008 angestellt worden und profitierte von diesem neuen Arbeitsplan, weil sie bei gleichem Lohn weniger arbeiten musste. Die neuen Arbeitszeiten billigte Luzi Stamm als Vertreter seiner Eltern.

Was danach passierte, wurde letztes Jahr vor dem Arbeitsgericht Baden ausgebreitet, dessen schriftlich begründetes Urteil dem Beobachter nun vorliegt. Loeu kündigte auf Ende Oktober 2008, weil sie von Stamm wiederholt, aber erfolglos mehr Lohn verlangt habe. Sie klagte auf Entschädigung jener Arbeit, die sie über die ursprünglich vereinbarten 36 Wochenstunden hinaus geleistet hatte. Insgesamt 24'000 Franken. Stamm wollte nicht zahlen. Loeu sei mit den neuen Arbeitszeiten einverstanden gewesen und habe nie mehr Lohn verlangt, begründete er seine Haltung.

Die Mehrheit der fünf Arbeitsrichter wies Loeus Klage ab: Sie habe «zumindest stillschweigend» in das neue Arbeitsmodell eingewilligt. «Letztlich muss aufgrund der Aussagen der Klägerin davon ausgegangen werden, dass sie sich einen Lohn von CHF 4000.– gewünscht hatte, schliesslich jedoch auch infolge der Loyalität zum Ehepaar Stamm bereit war, eine gewisse Zeit für weiterhin CHF 3000.– brutto weiterzuarbeiten, während das Arbeitszeitmodell auf 3 Tage/3 Nächte geändert wurde.» Eine Minderheit des Gerichts wollte Loeu einen Monatslohn von 4000 Franken zusprechen.

Jenseits des juristischen Hickhacks zwischen einer malaysischen Haushälterin und einem Rechtsanwalt, SVP-Nationalrat und früheren Präsidenten des Bezirksgerichts Baden stellt sich die Frage, wieso Stamm annahm, die langjährige Angestellte und Vertraute seiner Eltern arbeite statt 36 neu 72 Stunden pro Woche, ohne mehr Lohn zu wollen. Die Frage stellt sich umso drängender, als anerkannte Organisationen wie Hauswirtschaft Schweiz oder Haushaltsservice Aargau für eine vergleichbare Arbeit Monatslöhne zwischen 3800 und 4200 Franken empfehlen – für eine normale Arbeitszeit von 42 Stunden, nicht wie hier für 72 Arbeits- und Präsenzstunden am Stück.

Dazu erklärt Stamm: «Frau Loeu sagte mir, sie bevorzuge 72 Stunden Präsenzzeit; denn damit habe sie weniger Arbeit, als wenn sie normal 36 Stunden arbeiten müsse.» Loeu bestreitet das: «Wieso sollte ich das wollen? Das war massiv mehr Arbeit, und ich sah meine Kinder drei Tage lang gar nicht mehr.» Loeu schmiss den Haushalt, bekochte Stamms Eltern und andere, half den Eltern beim Ankleiden und Duschen, wechselte Leib- und Bettwäsche und Verbände und sorgte nachts dafür, dass die beiden Betagten nicht umherirrten und etwa die Treppe runterstürzten. Das alles an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Woche rund um die Uhr.

«Schlicht auf den Lohn angewiesen»

«Ich habe nur weitergearbeitet, weil ich Herrn und Frau Stamm nicht im Stich lassen wollte», erklärt May Ling Loeu. «Ich war schlicht auf den Verdienst angewiesen. Zudem wollte ich von Stamm dafür auch mehr Lohn.» Das bestreitet Stamm: «Zusätzlicher Lohn war damals gar kein Thema.» Eine erstaunliche Aussage. Denn es leuchtet jedem Aussenstehenden sofort ein, dass der Lohn bei einer Aufstockung der Arbeits- und Präsenzzeit zwangsläufig zum Thema wird. Doch gegenüber dem eloquenten Rechtsanwalt konnte die Haushälterin, die sich in Deutsch und Englisch nur mühsam ausdrücken kann, ihr Anliegen nicht ausreichend vertreten.

Nach der Kündigung forderte das RAV Loeu auf, einen nachträglichen Arbeitsvertrag einzureichen. So liess sie Stamms Mutter, die formelle Arbeitgeberin, unterschreiben. Und hier entzündet sich Stamms heutige Wut. Loeu habe von seiner «schwer dementen Mutter einen Vertrag erschlichen». Das bestreitet Loeu. Und Stamm sieht auch hier die Not der Haushaltshilfe nicht, die um ihr Arbeitslosengeld bangte. Zudem liess auch Stamm bis Januar 2009 amtliche Dokumente von seiner Mutter unterzeichnen.

Die CHF 209.60 übrigens, die Loeu unter anderem für Essen mit Wahlkampfhelfern des Kandidaten Luzi Stamm vorgeschossen hatte, sprach das Gericht der Haushälterin zu.