Anna Frehner* leidet an Diabetes. Die 42-Jährige merkt aber oft nicht rechtzeitig, dass sie unterzuckert ist. Deshalb wollte sie sich einen Hund anschaffen und ihn zum Diabetikerwarnhund ausbilden. Vor einem Jahr kaufte sie einen Welpen und meldete sich für einen Kurs in einer Assistenzhundeschule an. Doch kurz vor Kursbeginn musste sie ins Spital. Frehner schickte der Schule ein Arztzeugnis und meldete sich ab. Die Schule akzeptierte zwar die Abmeldung, doch verlangte sie für ihre Umtriebe 1500 Franken Annullierungskosten.

Die war Anna Frehner nicht bereit zu zahlen. Prompt klagte die Schule gegen sie. Erfolglos, wie sich zeigen sollte. Ende Mai entschied das Bezirksgericht Schwyz, dass «gesundheitliche Einschränkungen» als Rechtfertigung für die Abmeldung genügen. Frehner müsse daher keine Stornierungskosten tragen.

Oft fehlt eine klare Regelung

Der Entscheid überraschte: Er war ein glattes Fehlurteil. Man kann zwar jederzeit einen gebuchten Kurs kündigen. Tut man das aber kurz vor oder kurz nach Kursbeginn, liegt laut Gesetz eine Kündigung zur Unzeit vor. Die Folge: Man muss der Schule Schadenersatz für ihre Aufwendungen zahlen.

Im Gesetz steht nämlich nirgends geschrieben, dass man nicht bezahlen muss, wenn man wegen Krankheit oder Unfall einen Kurs nicht beginnen kann oder vorzeitig abbrechen muss. Im Gegenteil: Vor zwei Jahren entschied das Bundesgericht, dass der Kursanbieter nur dann keinen Anspruch auf Schadenersatz hat, wenn er «begründeten Anlass» für die Kündigung gegeben hat, wenn der Anbieter also zum Beispiel die versprochene Leistung nicht erbracht hat.

Erkrankt oder verunfallt dagegen ein Teilnehmer, kann die Schule verlangen, dass er das Kursgeld begleicht. Um Streitigkeiten zu verhindern, regeln viele Kursanbieter die Folgen bei Krankheit und Unfall in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aber nicht alle.

Bei der Klubschule Migros zum Beispiel fehlt eine ausdrückliche Regelung. «Im Krankheitsfall entscheidet die betroffene Klubschule, wie sie mit Rückerstattungsforderungen umgeht», sagt Sprecherin Ariane Lang. Man suche mit dem Kunden eine tragbare Lösung. Beim Kurszentrum Ballenberg klingt es ähnlich unverbindlich: «Wir finden immer eine Lösung», sagt Leiter Adrian Knüsel.

Anders die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften: «Die Annullierungsbedingungen gelten auch bei Krankheit», erklärt Claudia Gähwiler. Wer einen Kurs abbreche, erhalte nichts zurück. Die Hochschule empfiehlt daher ihren Studierenden, eine Annullierungskostenversicherung abzuschliessen.

Welche Versicherung springt ein?

Genau dies wollte Linda Pedretta* tun. Im Juni entschied sich die gelernte Spitex-Fachfrau und Mutter, eine dreijährige Ausbildung zur Handweberin zu beginnen. Die Schule empfahl ihr die Versicherung «Multi Trip» der Europäischen Reiseversicherung. Doch dort wurde ihr erklärt, dass nur Kurskosten bis zu 500 Franken versichert sind. Zu wenig für die 53-Jährige: Ihr Kurs kostet 6000 Franken. Pedretta suchte weiter – und fand mit Hilfe des Beobachters drei Lösungen:

  • Bei Allianz Suisse ist das Risiko, einen Kurs zu annullieren oder vorzeitig abzubrechen, in der Jahresreiseversicherung mitversichert. Die Einzelversicherung kostet knapp 90 Franken und deckt 10'000 Franken pro Ereignis ab.
  • Für die gleiche Deckung verlangt Allianz Global Assistance vier Prozent des Schulgelds, also 400 Franken.
  • Preislich dazwischen liegt Zurich Connect. Die Prämie für ein Schulgeld von 10'000 Franken beträgt 225 Franken. Um diese Versicherung abschliessen zu können, muss man aber Mitglied des Kaufmännischen Vereins Schweiz sein.

Läuft alles schief, weiss Linda Pedretta, dass sie immerhin die Kurskosten zurückbekommt. Sie ist versichert und muss nicht darauf hoffen, dass ein Gericht ein Fehlurteil zu ihren Gunsten fällt.

Kurse: Das ist wichtig

  • Lesen Sie im Kleingedruckten unter «Annullierungsbedingungen», ob Ihnen der Kursanbieter bei Krankheit oder Unfall das Kursgeld oder einen Teil davon zurückerstattet.

  • Finden Sie nichts, erkundigen Sie sich bei der Schule. Verlassen Sie sich nicht auf eine mündliche Zusicherung, fordern Sie eine schriftliche Bestätigung.

  • Schliesst der Anbieter die Rückerstattung aus, lohnt es sich, eine Annullierungskostenversicherung abzuschliessen, wie sie Allianz Suisse, Allianz Global und Zurich Connect (nur für Mitglieder von KV Schweiz, je nach Sektion 120 bis 180 Franken) anbieten.

*Name geändert