Anlegerschutz
Rechtsratgeber
GrundlageAnlegerschutz Finanz- und Treuhandfirmen
Probleme bei einem Konkurs einer Finanz- oder Treuhandgesellschaft können sich dann ergeben, wenn die Anlagebeträge auf ein Konto einbezahlt werden, das auf den Namen der Gesellschaft lautet.
Bei einem Konkurs von Finanz- und Treuhandgesellschaften besteht kein Anlegerschutz, wenn Sie Ihr Kapital direkt bei der jeweiligen Gesellschaft angelegt haben. So kann ein Totalverlust drohen.