Anlegerschutz
Rechtsratgeber
GrundlageAnlegerschutz Versicherungen
Die Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA als Aufsichtsbehörde und das gesetzlich vorgeschriebene gebundene Vermögen gewähren einen grossen, wenn auch nicht umfassenden Schutz für Versicherungseinlagen.
Eine Versicherungseinrichtung, die in der Schweiz Versicherungsgeschäfte betreibt, bedarf einer Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Zur Sicherstellung der Versichertenansprüche haben die Versicherungsgesellschaften gebundenes Vermögen (ehemals Sicherungsfonds) zu bilden. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA überprüft als Aufsichtsbehörde regelmässig die richtige Berechnung und tatsächliche Deckung des Sollbetrages.