Eine Versicherungseinrichtung, die in der Schweiz Versicherungsgeschäfte betreibt, bedarf einer Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Zur Sicherstellung der Versichertenansprüche haben die Versicherungsgesellschaften gebundenes Vermögen (ehemals Sicherungsfonds) zu bilden. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA überprüft als Aufsichtsbehörde regelmässig die richtige Berechnung und tatsächliche Deckung des Sollbetrages.