Anlegerschutz
Rechtsratgeber
GrundlageEinlegerschutz Banken allgemein
Bei der zwangsweisen Auflösung einer Bank infolge Konkurs sind die Kontoguthaben der Kunden nur beschränkt geschützt. Wertschriften im Depot fallen nicht in die Konkursmasse.
Bei einem Bankenkonkurs gilt für die Grossbanken UBS und CS sowie für alle anderen, dem Bankengesetz unterstehenden Bankinstitute (z.B. Postfinance, WIR-Bank, Raiffeisen, Bank Cler) derselbe Einlegerschutz. Ausnahme: die meisten Kantonalbanken.