Bei den meisten Kantonalbanken (Ausnahmen: BE, GE und VD) ist der Einlegerschutz für Kontoguthaben und Kassenobligationen umfassend. Der jeweilige Kanton garantiert zusätzlich zur Einlagensicherung der Banken für alle Verbindlichkeiten der Bank, soweit deren eigene Mittel nicht ausreichen (subsidiäre Haftung des Kantons).