Pro Jahr erlaubt das Fürstentum Liechtenstein als Efta-Staat nur zwölf Schweizern die Wohnsitznahme zwecks Arbeit.
Es ist sehr schwierig, eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, und Sie werden womöglich auf das Zusammenwohnen mit Ihrer Freundin in Liechtenstein verzichten müssen. Umgekehrt gewährt die Schweiz den Liechtensteinern die volle Freizügigkeit. Das heisst konkret: Wer eine Arbeitsstelle in der Schweiz findet, kann hier Wohnsitz nehmen. Was Sie betrifft, haben Sie noch die Möglichkeit, als Grenzgänger eine Arbeit im Ländle anzutreten, müssen jedoch täglich an Ihren Wohnort in der Schweiz zurückkehren. Umgekehrt müssen Liechtensteiner Grenzgängerinnen und Grenzgänger nur am Wochenende zurück. In diesem Fall werden eine Anmeldung am Aufenthaltsort in der Schweiz und eine Grenzgängerbewilligung verlangt.
- Home
- Bürger & Verwaltung
Efta: Darf ich im Ländle arbeiten?
EftaDarf ich im Ländle arbeiten?
Lesezeit: 1 Minute
Frage: Sobald ich eine Arbeitsstelle gefunden habe, möchte ich zu meiner Freundin nach Liechtenstein ziehen. Weil das Fürstentum nicht zur Europäischen Union gehört, bin ich mir nicht sicher, ob das ohne Probleme möglich sein wird.
Von Verena Walther
Veröffentlicht am 10.09.2007
Veröffentlicht am 10.09.2007
Anzeige