Erfolg am Bundesgericht ist nicht Glückssache, aber Gerichtsstandssache: Wehrt man sich gegen Entscheide der Genfer Gerichte, bekommt man in 15,5 Prozent der Fälle beim höchsten Schweizer Gericht recht; gegen Urteile der Schwyzer Gerichte gewinnt man hingegen nur in vier Prozent der Fälle. Die Chancen, einen Prozess beim Gang ans höchste Schweizer Gericht zu gewinnen, sind also in Genf fast viermal höher als in Schwyz. Das zeigt eine erstmals erstellte Statistik des Bundesgerichts zu Beschwerden gegen letztinstanzliche Entscheide der Kantone im Jahr 2007.
Offenbar haben die Genfer Bürger begriffen, dass ihre kantonalen Gerichte häufig vom höchsten Schweizer Gericht gerüffelt werden: Im Calvin-Kanton werden gesamtschweizerisch am meisten Beschwerden eingereicht. Einer von 500 Genfern zog im Jahr 2007 einen Fall ans höchste Schweizer Gericht; im Kanton Schwyz hingegen nur einer von 936 Einwohnern. Von den grösseren Kantonen machen die Baselbieter am wenigsten Beschwerden: Da gelangte nur einer von 1759 Einwohnern ans Bundesgericht.
Im gesamtschweizerischen Durchschnitt gibt es eine Beschwerde pro 964 Bürger, und die Erfolgsquote liegt bei 10,4 Prozent.
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Gerichte: In Genf flop, in Schwyz top
GerichteIn Genf flop, in Schwyz top
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Die Statistik des Bundesgerichtes zeigts: Die Genfer ziehen Gerichtsfälle am meisten ans höchste Schweizer Gericht. Die Erfolgsquote liegt gesamtschweizerisch bei 10,4 Prozent.
Von Dominique Strebel
Veröffentlicht am 25.11.2008
Veröffentlicht am 25.11.2008
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