Liebe Parlamentarierinnen und Parlamentarier, darüber, dass Sie sich gleich zu Beginn der Frühjahrssession Ihr Einkommen mit einem «angemessenen» Teuerungsausgleich aufgebessert haben, wollen wir uns nicht unterhalten. Doch bei der neuen Pauschale von 500 Franken für eine Rechtsschutzversicherung, die Sie sich ebenfalls bewilligt haben, möchte ich doch gerne etwas ergänzen: Sie begründen diesen Zustupf damit, «dass die Ratsmitglieder immer häufiger Opfer von Beschimpfungen, Bedrohungen oder Ehrverletzungen» würden. Deshalb sei es notwendig, dass sie «die Kosten einer Rechtsschutzversicherung pauschal vergütet erhalten».
Nun ist Ihrer Aufmerksamkeit vielleicht entgangen, dass Rechtsschutzversicherungen nicht Schutz bei jeglichen Rechtshändeln bieten. Denn deren allgemeine Versicherungsbedingungen halten in der Regel sehr detailliert fest, was versichert ist - und vor allem, was nicht. Und just Ihr Anliegen, die Klage wegen Ehrverletzung, ist in der Regel nicht gedeckt.
Damit Sie also die 500 Franken wie beabsichtigt und sinnvoll investieren, empfehle ich Ihnen und Ihren Ratspräsidenten, unbedingt zuerst das Kleingedruckte zur Police zu lesen. Und lassen Sie sich allfällige Zusicherungen des Versicherungsvertreters schriftlich geben. Eine informative Einführung ins Thema bietet übrigens unser Ratgeber «Richtig versichert», wo Sie auch viele andere Tipps für einen umsichtigen Versicherungsentscheid finden. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen guten Vertragsabschluss.
Herzlich, Doris Huber
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Parlament: Eine Frage der Ehre
ParlamentEine Frage der Ehre
Lesezeit: 1 Minute
Da National- und Ständeräte immer öfter Opfer von Ehrverletzungen werden, haben sie sich Geld für eine Rechtsschutzversicherung bewilligt. Ob das wirklich sinnvoll ist, muss sich erst noch zeigen.
Von Doris Huber
Veröffentlicht am 29.03.2008
Veröffentlicht am 29.03.2008
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