Nein. Das Erwerbsersatzgesetz legt fest, dass Personen, die in der Armee Dienst leisten, für jeden besoldeten Diensttag Anspruch auf eine Entschädigung haben. Sie mussten die RS jedoch abbrechen, leisten also keinen besoldeten Dienst mehr. Da Sie aber wegen des Militärunfalls arbeitsunfähig sind, erhalten Sie bis zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit, längstens bis zum Abschluss der Heilbehandlung, ein Taggeld aus der Militärversicherung. Da Sie noch in Ausbildung stehen, bemisst sich das Taggeld nicht nach dem Arbeitslohn, sondern beträgt 20 Prozent des höchstversicherten Verdienstes von 137'545 Franken, also rund 75 Franken pro Unfalltag. Zudem übernimmt die Militärversicherung die Kosten für die Behandlung und würde bei bleibender Erwerbsunfähigkeit auch eine Rente zahlen. Weitere Infos: www.suva.ch/....
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Rekrutenschule: Entschädigung für Militärunfall?
RekrutenschuleEntschädigung für Militärunfall?
Lesezeit: 1 Minute
Frage: In der Rekrutenschule verletzte ich mich schwer. Ich wurde entlassen und kann mein Studium vorläufig nicht wieder aufnehmen. Bekomme ich die Entschädigung von 54 Franken pro Tag weiterhin?
Von Hansjürg Reber
Veröffentlicht am 09.05.2008
Veröffentlicht am 09.05.2008
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